Napster darf seinen Betrieb vorerst nicht wieder aufnehmen. US-Richterin Marylin Patel machte dem Online-Musikdienst zur Auflage, dass urheberrechtlich geschützte Titel zu hundert Prozent herausgefiltert werden müssen. Erst wenn dies gewährleistet sei, könnten über Napster wieder Musikdateien ausgetauscht werden. Seit Anfang des Monats ist Napster wegen vorübergehend abgeschaltet. Das Unternehmen teilte mit, es werde gegen die Anordnung Berufung einlegen. Durch die künftig verwendete Technologie sei sichergestellt, dass copyright-geschützte Musik zu über 99 Prozent aus dem Angebot herausgefiltert werde, so Napster. Da Experten einen hundertprozentigen Filterungsgrad aber für technisch unmöglich halten, gehen Beobachter davon aus, dass die Anordnung das endgültige und vorzeitige Ende für die Musik-Tauschbörse in ihrer kostenlosen Form bedeutet. Im Gespräch mit musikwoche.de kommentierte Peter Zombik, Geschäftsführer des Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft: „Dieser Entschluss bestätigt genau unsere Position. Wer sich vorher nicht einvernehmlich mit den Rechteinhabern einigt, handelt illegal und wird geschlossen.‘
Napster bleibt weiter geschlossen
Nach einer Anordnung von Richterin Marylin Patel darf Napster erst wieder seinen Betrieb aufnehmen, wenn eine hundertprozentige Filterung urheberrechtlich geschützter Titel gewährleistet ist.


