musikwoche.de: Welche Veränderungen ergaben sich gegenüber dem Referentenentwurf, sowohl im positiven als auch im negativen Sinne?
Peter Zombik: Der Regierungsentwurf enthält einige positive Klarstellungen zum Schutz technischer Maßnahmen. Jede Form der Verbreitung von Umgehungstechnologien, insbesondere auch online, wird künftig verboten sein. Gleiches gilt für detaillierte Anleitungen zum Umgehen von Kopierschutz, wie sie derzeit etwa in vielen Computerzeitschriften zu finden sind. Positiv zu bewerten sind ferner die Änderungen bei der Schutzfristberechnung für Tonträgerhersteller, bei der Eingrenzung der Schranke für bestimmte öffentliche Wiedergaben – hier war der Referentenentwurf unverhältnismäßig weit gefasst – und zur Strafnorm bei der Verletzung von Online-Rechten der Künstler. Neu ist ferner eine in ihrer Reichweite noch unklare Kennzeichnungspflicht für Produkte, bei denen technische Schutzmaßnahmen angewandt werden. Auch beim Schutz technischer Maßnahmen gibt es zusätzliche Anforderungen, deren praktische Auswirkungen noch unklar sind, etwa die vorgesehene Notwendigkeit einer „Umgehungsabsicht“. Negativ sind im Übrigen weniger die im Regierungsentwurf vorgenommenen Änderungen als vielmehr die Punkte, bei denen sich gegenüber dem Referentenentwurf nichts verändert hat.
mw: In welchen Punkten sieht der Bundesverband denn noch Nachbesserungsbedarf?
Zombik: Nachbesserungsbedarf besteht insbesondere bei den Vorschriften zur Einschränkung technischer Schutzmaßnahmen zugunsten einzelner Nutzergruppen, der sogenannten „Durchsetzung von Schranken“, die erfreulicherweise aber nicht die private Vervielfältigung betreffen. Hier produziert der Regierungsentwurf durch diverse Klagemöglichkeiten und Bußgeldandrohungen Rechtsunsicherheit und praktische Probleme, die der sinnvollen Entwicklung technischer Maßnahmen – auch zugunsten bestimmter Nutzerinteressen – entgegen stehen. Außerdem versäumt es der Regierungsentwurf, die vorhandenen Missbrauchsmöglichkeiten bei der Privatkopie (Herstellenlassen von Kopien durch Dritte, Kopien aus illegalen Quellen) zu beseitigen. Schließlich fehlt nach wie vor die ausdrückliche Bestätigung von Unterlassungs- und Auskunftsansprüchen bei Rechtsverletzungen im Internet.
mw: Wie konnte sich der Verband bei den Anhörungen des Justizministeriums einbringen und welche Interessenpunkte konnte die Musikindustrie dabei durchsetzen?
Zombik: Der Verband und das von ihm initiierte „Forum der Rechteinhaber“, an dem zusätzlich weitere 14 Organisationen und Verbände von Rechteinhabern beteiligt waren, haben wesentlich dazu beigetragen, dass ein in vielen Punkten „urheberrechtsfreundlicher“ Regierungsentwurf entstanden ist. Das gilt insbesondere für den für die Musikwirtschaft zentralen Punkt: die Regelung der Privatkopie und den Schutz technischer Maßnahmen.
mw: Gerd Gebhardt spricht von „starken Widerständen“ gegen die Verankerung des Mottos „Das Schützbare schützen, das Nicht-Schützbare vergüten“. Um welche Widerstände handelte es sich dabei, und von wem kamen sie?
Zombik: Die Widerstände kamen von verschiedener Seite und galten beiden Aspekten des Mottos. Vorgebliche Verbraucherschützer und Teile der Hardware-Industrie hatten sich offenbar massiv für die Verankerung eines Rechtsanspruchs auf Privatkopie stark gemacht. Einen solchen Anspruch gibt es nach derzeitigem Urheberrecht nicht, und auch zukünftig darf er nicht eingeführt werden. „Das Schützbare schützen“ muss also lückenlos verwirklicht werden. Dies tut der Regierungsentwurf, und er stellt ebenso klar, dass dort, wo Privatkopien weiter technisch möglich und zulässig sind, Vergütungen gezahlt werden müssen. An diesem Punkt hatten andere Teile der Hardware-Industrie für eine Abschaffung des Vergütungssystems plädiert.
mw: Wie geht es nun weiter? Ist der Bundesverband mit dem Status Quo zufrieden, oder wird weiter versucht, im Bundestag Nachbesserungen zu erreichen? Geschieht dies noch vor der Wahl?
Zombik: Das Gesetz wird erst in der nächsten Legislaturperiode verabschiedet werden. In der Zwischenzeit finden ausführliche Beratungen in den parlamentarischen Gremien statt. Wir werden dort unsere Positionen zu den eben genannten Punkten einbringen, bei denen wir noch Nachbesserungsbedarf sehen.



