Dass sich die Nutzung von Filesharing-Systemen nicht stoppen lässt, bestreiten nicht einmal die Initiatoren der Klage- welle. „Wir wissen, dass wir diesen Sumpf niemals trocken legen können“, gesteht Verbändesprecher Hartmut Spiesecke. Dennoch müsse die Industrie weiter mit Klagen gegen die Down- und vor allem Uploader vorgehen. „Das ist ein ganz normaler Vorgang: Wo Recht gebrochen wird, müssen wir als Rechteinhaber klagen.“ Es sei schließlich unstrittig, dass Musik, die kostenlos in Tauschnetzwerken zu bekommen ist, nahezu immer illegal dort angeboten wird, so Spiesecke. „Unsere Klagen schrecken viele von der Nutzung dieser so genannten Tauschbörsen ab. Wir sehen in der Tat ein Einsetzen des von uns beabsichtigten Erziehungseffekts.“ Der Onlinepirat von heute wisse inzwischen, dass er illegal handelt. Und die Zunahme der Klagen führe bei den P2P-Nutzern zwangsläufig zu dem Bewusstsein, dass man mit juristischen Konsequenzen konfrontiert werden könnte. „Je näher die ‚Einschläge‘ kommen, desto realer wird die Gefahr für Filesharer.“ Die deutschen Phonoverbände beobachten die Entwicklung im Onlinebereich seit sechs Jahren. Immer weiter stiegen in dieser Zeit die Zahlen der P2P-Nutzer und der illegal angebotenen Dateien. Doch zuletzt seien diese Zahlen auf hohem Niveau leicht gesunken, erklärt Spiesecke, der einen direkten Zusammenhang mit der Klagestrategie sieht. Das habe bereits die letzte GfK-Brennerstudie im Jahr 2005 gezeigt, und das werde wohl auch durch die Neuauflage der digitalen Bestandsaufnahme, die am 21. März vorgestellt werden soll, bestätigt werden. Zwar sei 2004 die Zahl der deutschen Filesharer mit 7,3 Millionen konstant geblieben, doch die Summe der heruntergeladenen Songs sank um fast 21 Prozent auf 475 Millionen Titel. Da 2005 das Jahr war, das den Durchbruch für das legale Downloadgeschäft gebracht hat, darf man auf die aktuellen Erkenntnisse der GfK gespannt sein. Zumal jeder der inzwischen mehr als 42 Millionen iPod-Besitzer im Durchschnitt nur rund 20 Songs im iTunes Music Store einkauft. Den Optimismus der Branchenverbände im Hinblick auf die Wirksamkeit der bisherigen Vorgehensweise wollen indes nicht alle teilen. Eric Garland, CEO der Marktforschungsfirma BigChampagne, hält das Argument, die Klagen hätten verhindert, dass sich die Nutzung von Filesharing-Anwendungen noch stärker ausbreitet, für eine fadenscheinige Aussage. „Wer so argumentiert, der lebt in einer Parallelwelt, in der das ‚Was wäre, wenn?‘ mehr Gewicht hat als die empirischen Fakten.“ Tatsache ist, so Garland, dessen Firma den Datenverkehr in den P2P-Netzen analysiert, dass weltweit pro Monat rund eine Milliarde Songs im Internet „verschoben“ werden. Erst im Januar stieg die Anzahl der Nutzer, die zu jedem beliebigen Zeitpunkt in den Tauschsystemen aktiv waren, auf einen neuen Rekordwert. Weltweit sind demnach jederzeit durchschnittlich 9,67 Millionen Filesharer bei eDonkey, BearShare, Soulseek, LimeWire & Co. zu finden. Das sind gut 15 Prozent mehr als im Januar 2005, als die letzte GfK-Studie entstand. Das Gros – rund 72 Prozent – dieser Nutzer befindet sich in Nordamerika, die restlichen 2,68 Millionen User verteilen sich auf den Rest der Welt. „Wenn man unsere Statistiken objektiv ansieht, kommt man zwangsläufig zu dem Schluss, dass es eindeutig eine beachtlich große Bevölkerungsgruppe gibt, die für Downloads bezahlt“, folgert Garland. „Und viele P2P-Nutzer kaufen auch bei den legalen Diensten ein. Nur: Downloadkunden kaufen nicht besonders viele Titel.“ Daher werden die IFPI-Mitglieder an ihrer Abschreckungsstrategie festhalten und Onlinepiraten weiterhin im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten verfolgen: „In erster Linie müssen wir unsere Produkte schützen“, stellte denn auch IFPI-Chairman John Kennedy im Januar bei der Präsentation des „Digital Music Report“ klar. Alle Bemühungen um die kommerzielle Auswertung und Lizenzierung urheberrechtlich geschützter Werke seien wertlos, solange entsprechende Sicherheitsmaßnahmen ins Leere gingen. BigChampagne erfasst die P2P-Nutzung seit Mitte 2003. Im September jenen Jahres begann der US-Verband RIAA mit den Klagen gegen individuelle Filesharer. Gesunken ist die Nutzung der P2P-Systeme seither nur vereinzelt und dann meist saisonal bedingt. Eine direkte Wechselwirkung zwischen dem Eingehen neuer Klagen und der Anzahl der P2P-User konnte BigChampagne in den letzten Jahren nicht feststellen. Stattdessen stieg die Zahl der durchschnittlich aktiven Nutzer zwischen August 2003 und Januar 2006 von 3,85 auf 9,67 Millionen. Verfehlt die juristische Schrotflinte der Branche also möglicherweise ihr Ziel? Ganz und gar nicht, findet Hartmut Spiesecke. „Ich bin überzeugt davon, dass unsere Taktik aufgeht.“ Terry McBride hält diese Taktik indes für einen Schuss ins Knie. Der CEO der kanadischen Nettwerk Musik Group hat kürzlich als eines der ersten Branchenmitglieder in Nordamerika pointiert Position gegen die RIAA und ihre Klagen bezogen. „Musikfans zu verklagen, ist nicht die Lösung, sondern das Problem“, verkündete McBride Ende Januar und erklärte sich bereit, für die Verteidigung der texanischen Familie Greubel aufzukommen, die sich in einem Prozess gegen den Vorwurf der RIAA wehren will, dass die 15-jährige Tochter Elisa 600 Musikfiles illegal online zugänglich gemacht hat. Greubel und ihre Eltern staunten nicht schlecht, als sie Post im Auftrag der RIAA erhielten, in der sie aufgefordert wurden, die Angelegenheit per Vergleich aus der Welt zu schaffen. 4500 Dollar Strafe und eine Unterlassungsverpflichtung sollten es sein, falls sich das Mädchen beziehungsweise ihre Eltern als Erziehungsberechtigte bis zu einem gewissen Zeitpunkt reuig zeigten. Nach Überschreiten der von der RIAA gesetzten Frist sollten es bereits 9000 Dollar werden. Die Greubels lehnten dankend ab und wählten den Rechtsweg. McBride, dessen Firma seit zwei Jahrzehnten als eines der namhaftesten Independentlabels in Kanada und als geachtete Künstlermanagementagentur gilt, hörte vom Fall der Familie über einen seiner Künstler. Elisa Greubel klagte im Onlineforum der Website von MC Lars über die Schwierigkeiten, die ihr die P2P-Nutzung beschert hatte – und immerhin fand sich unter den Stücken, die sie heruntergeladen hatte, auch der Titel „Download This Song“ von MC Lars. Dieser wandte sich danach an McBride und forderte Aufklärung, warum die RIAA seine Fans vor den Kadi ziehe. „Das brachte bei mir das Fass zum Überlaufen“, erzählt McBride. „Seit Jahren habe ich dem Treiben skeptisch und ablehnend zugeschaut. Aber jetzt musste ich endlich etwas unternehmen.“ Nettwerk ist über seine US-Niederlassung Mitglied der RIAA, viele Künstler, die McBride als Manager betreut, stehen bei amerikanischen Majors unter Vertrag. So zählen unter anderem Sarah McLachlan, Avril Lavigne, Sum 41, Barenaked Ladies oder Dido zu McBrides Klienten. „Wir sind zwar RIAA-Mitglied, aber das heißt noch lange nicht, dass ich nicht auch anderer Meinung sein kann“, so McBride. Selbst Tage nach seiner öffentlichen Kampfansage gegen die Klagestrategie wirkt er im Gespräch noch immer aufgebracht. „Diese bescheuerten Klagen zerstören unsere Zukunft. Verstehen Sie mich nicht falsch. Wir führen hier keine Schlacht gegen die RIAA. Ich sehe das vielmehr als Weckruf. Die behaupten, ihre Strategie funktioniert, aber das stimmt nicht.“ Strafverfolgung ersetze kein Artist Development, meint der Nettwerk-Chef und ist sich bei seiner Aktion der Unterstützung seiner Künstler sicher. „Keiner meiner Acts – weder die Newcomer noch die Stars – will, dass seine Fans verklagt werden.“ Und alle anderen Künstler, die diese Ansicht teilen, sollten sich ebenfalls öffentlich äußern und ihr Missfallen kundtun, appelliert McBride. Denn für ihn ist klar: Filesharing lässt sich nicht aufhalten. Je länger RIAA und IFPI gegen P2P-Nutzer klagen, desto mehr Fans stoßen die Verbände vor den Kopf und treiben sie immer weiter in die Obskurität. „Wer heute Angst hat, in den P2P-Systemen erwischt zu werden, tauscht seine Files eben per Instant Messenger oder sogar in Darknets“, weiß der 46-Jährige. „Die Musikbranche hatte damals die Möglichkeit, Lizenzen an Napster zu erteilen. Aber sie hat diese Chance ungenutzt verstreichen lassen. Sehen Sie sich doch an, wozu das geführt hat: Heute wird P2P erheblich stärker genutzt als zu Zeiten von Napster 1.0. Wir sollten aus dem Filesharing Kapital schlagen, solange es noch möglich ist. Sonst schaden wir uns weiter selbst.“ Die Erfolge von Bands wie Arctic Monkeys, Clap Your Hands Say Yeah! oder The Arcade Fire, die ihre Musik schon früh ungeschützt im Netz verfügbar gemacht hatten, bevor sie von Insidertipps zu Verkaufsschlagern wurden, seien erst der Anfang. Doch vorerst geht es McBride darum, dass die Greubels ungeschoren davon kommen. „Das kann mich zwischen 30.000 und drei Millionen Dollar kosten.“ Aber diese Last wird Nettwerk nicht alleine tragen müssen. Als erster zeigte sich Bob Ezrin solidarisch. Die Produzentenlegende, die unter anderem für „The Wall“ von Pink Floyd und zahlreiche Alben von Künstlern wie Lou Reed, Peter Gabriel, Alice Cooper oder Kiss verantwortlich zeichnete, hat bereits einen Scheck ins Nettwerk-Büro geschickt. „Fans zu verklagen ist ungefähr eine genauso gute Idee wie ihnen hinterlistige Software über kopiergeschützte CDs auf ihre Computer zu schmuggeln“, ließ Ezrin wissen. „Die Labels standen in dieser Angelegenheit noch nie auf der richtigen Seite.“ Auch andere Branchenmitglieder haben McBride ihre Unterstützung zugesichert, Namen wollte der Nettwerk-Macher im Gespräch mit MusikWoche indes nicht nennen; denn viele Sympathisanten fürchten derzeit noch Repressalien ihrer Kollegen und Chefetagen. Dem Vernehmen nach steht jedoch auch Martin Mills von der Beggars Group hinter McBrides Vorstoß. Kein Wunder – schließlich haben sich inzwischen die Independentverbände in Großbritannien und Deutschland mit ähnlichen Initiativen zu Wort gemeldet. Bei der britischen AIM sind die Verantwortlichen der Ansicht: „Wir machen uns neue Technologien lieber zunutze, als sie abzulehnen.“ Unabhängige Musikfirmen seien vorrangig künstlerorientiert und bestrebt, ihren Künstlern jede sich bietende Möglichkeit in nationalen und internationalen Märkten zu eröffnen. Und der VUT rief die Kampagne „Respect The Music“ ins Leben, mit der der Verband gegen Kopierschutzsysteme und die strafrechtliche Verfolgung von Filesharern Stellung bezieht. Nettwerk, VUT, AIM – die Allianz gegen die Klagen besteht derzeit ausschließlich aus Indies. Tritt an dieser Stelle also ein verstärktes Auseinanderdriften der Interessen von Musikkonzernen und mittelständischen Labels zutage? Diesen Eindruck wollen IFPI und VUT jedoch sofort im Keim ersticken. Auch Hartmut Spiesecke hält den oft konstruierten Major-Indie-Dualismus als Argument für verfehlt und weist darauf hin, dass die Phonoverbände selbst nach dem Austritt der VUT-Mitglieder im letzten Jahr noch zahlreiche Independents in ihren Reihen haben, die das Klagekonzept mittragen. Und beim VUT will man sich auch nicht darauf einlassen, eine „Initiative gegen die Klagen der Majors“ gestartet zu haben. Vielmehr gehe es um eine differenziertere Darstellung der Situation. Die ist tatsächlich angeraten. Denn fairerweise lässt sich das juristische Vorgehen dies- und jenseits des Atlantiks nicht direkt miteinander vergleichen. Während die RIAA allmonatlich rund 750 neue Klagen gegen Filesharer einreicht, gehen die deutschen Phonoverbände wesentlich zurückhaltender vor. Zwischen März 2004 und November 2005 hat die Hamburger Kanzlei Rasch im Auftrag der Verbände 2055 Verfahren eingeleitet. Davon sind inzwischen 585 auf Zivilverfahrensebene angekommen. Von einer flächendeckenden Klagewelle kann also kaum gesprochen werden. „Wir müssen schließlich nicht jeden einzelnen Filesharer verklagen“, erläutert Rechtsanwalt Clemens Rasch. „Sondern eben gezielt so viele, das es von einer abstrakten zu einer konkreten Gefahr für die Nutzer wird.“ Diese Methode habe sich bislang als praktikabel und effizient erwiesen. Auch die Art und Weise der Ermittlung sei wasserdicht. Während in den USA angesichts dubioser Einzelfälle immer wieder Zweifel an den Methoden der RIAA-Ermittler aufkommen, hält Rasch Fehler im System für nahezu ausgeschlossen. Sobald die IP-Adresse eines Filesharers und die zugehörige Tatzeit registriert sind, erstattet Rasch Anzeige gegen Unbekannt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft muss der Internet Service Provider dann die reale Identität des Accountnutzers preisgeben. Bei einer Hausdurchsuchung stellt die Polizei dann die nötigen Beweise sicher. Bislang ging kein einziger Fall in Deutschland vor Gericht, mehrere hundert P2P-Sünder haben sich inzwischen mit den Verbänden verglichen. Die Höhe der Strafzahlung ist dabei von zwei Faktoren abhängig: der Menge der Dateien und der persönlichen Lebenssituation des Filesharers. Durchschnittlich verlangen die Labels 3000 Euro von den Beschuldigten, mitunter kann die Schlichtungssumme auch bis zu 15.000 Euro betragen. Unterschiede zwischen RIAA und deutscher Branche sind auch in den Zwischentönen erkennbar: Die Amerikaner geben sich unerbittlich gegenüber Filesharern und dulden bei ihrer Taktik in Bezug auf Massenklagen keinen Widerspruch. Im Gegensatz dazu lassen die deutschen Phonoverbände die Zügel eher locker. Offiziell gibt das in Berlin zwar niemand zu, doch ein Blick auf die Verbandsweb-site ifpi.de zeigt, dass neben den Klagen auch wieder die Erziehung der Öffentlichkeit stärker in den Mittelpunkt rückt. Neben der „Schooltour“, die junge Menschen informieren soll, setzen die Verbände künftig stärker auf Lehrerfortbildung – „Educate the Educators“ lautet die Devise. Doch auch wenn Deutschland juristisch und kommunikativ eine weichere Linie gewählt hat als die USA, ändert sich für Terry McBride an seiner Ablehnung der „marktschädigenden Strategie“ nichts. „Ich verstehe ja, warum die RIAA, die von den vier Majors dominiert wird, so handelt. Aber ich will und kann nicht zulassen, dass die für jeden von uns anderen das Geschäft verderben.“ Magnus Lauster
MusikWoche-Dossier: Mit Kanonen gegen Spatzen
Mehr als 20.000 Klagen haben die Musikbranchenverbände weltweit inzwischen gegen mutmaßlich illegale Filesharer eingereicht. Während sich IFPI und RIAA vom Erfolg dieser Strategie überzeugt geben, regt sich an der Basis immer merklicher der Widerstand. Und selbst Gesetzgeber scheinen inzwischen zu bezweifeln, dass sich die technologische Entwicklung mit Verboten regeln lässt. Von einer Lösung oder gar Nutzung des P2P-Phänomens scheint die Branche noch immer weit entfernt.


