Der in den USA mit großem Medienrummel begleitete Start des Universitätsprojekts LAMP, das ein legales Music-on-Demand-System über Kabelfernsehen ermöglichen soll, liegt auf Eis. Das Massachusetts Institute of Technology (MIT) will nun zuerst die Rechtslage prüfen. Einige Rechteinhaber hatten Bedenken bezüglich der Legalität angemeldet. Statt über das Internet schickt die Entwicklung der MIT-Studenten Josh Mandel und Keith Winstein Musik über das Uni-eigene Kabel-TV-Netz zu den Mitstudenten. Das so genannte „Library Access to Music Project“ (LAMP) macht sich dabei laut den Erfindern eine Klausel im US-Urheberrecht zu Nutze: Bei einer Übertragung von Songfiles über das Internet sind die Lizenzen der Plattenfirmen sowie der Autoren und Komponisten erforderlich. Eine öffentliche Aufführung im Fernsehen oder Radio gilt als analog und bedarf nur der Genehmigung der Urheber. Deren Rechte würden dabei pauschal und für die Studenten vergleichsweise günstig vergütet, weil Unis in der Regel bereits Lizenzen für diese Analognutzung besäßen, so das MIT. Grund für die – wie es heißt – vorüber gehende Stilllegung des LAMP ist nun die Frage, ob sich das MIT mit dem Erwerb der für den Dienst benötigten 3500 MP3-Dateien von der Firma Loudeye auch alle für LAMP erforderlichen Rechte gesichert hat. Universal Music behauptet nämlich, Loudeye könne diese Rechte gar nicht lizenzieren, da die Verträge zwischen Universal und Loudeye dies nicht zuließen. Das MIT belegt jedoch, dass Loudeye immer wieder zugesichert habe, diese Rechte gewähren zu können. Bis man bei Loudeye geklärt hat, was die Firma darf und was nicht, will die renommierte Uni auf den Betrieb von LAMP verzichten. Schließlich wolle man nur im Einklang mit geltendem Recht handlen, so das MIT in einem Statement.
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