Anderthalb Wochen vor dem Sangeswettstreit in Istanbul, reichte das Duo Waterloo & Robinson, Zweitplatzierte der österreichischen Vorausscheidung, eine Klage gegen das Trio ein. Der Siegertitel „Du Bist“ erfülle „die wesentlichen Kriterien eines Plagiats“, erklärten die Kläger. Als Vorbild soll der Nummer-Eins-Hit „Für dich“ von Yvonne Catterfeld gedient haben.
Obwohl derartige Vorwürfe bereits seit geraumer Zeit kursieren, sei die Beweisführung schwierig, deswegen bemängeln Waterloo & Robinson auch noch, dass Tie Break die vom ORF vorgegebene Songlänge um neun Sekunden überschritten haben und fordern die Disqualifikation der Gruppe.
Dabei hat das Buben-Trio ohnehin schon genug Probleme bei seiner Grand-Prix-Teilnahme: So fühlen sich Tie Break weder vom ORF noch von ihrer Plattenfirma Warner angemessen unterstützt. Für die Single habe es weder Promotion noch einen Video-Clip gegeben, Coaching-Programme musste das Trio sogar aus eigener Tasche bezahlen. „Wir verstehen nicht, dass wir Österreich vertreten, aber selber dafür bezahlen müssen“, erklärte Tie-Break-Mitglied Tomy Pegram.


