Musik

Mariah verklagt Pornostar

Mary Carey, Film-Starlet im Segment Erwachsenenunterhaltung, will ihren Nachnamen als Markenzeichen schützen lassen. Namensvetterin Mariah gefällt das gar nicht.

Das hätte sich Pornostar Mary Carey eigentlich gleich denken können, dass die Idee, ihren Nachnamen als Markenzeichen eintragen zu lassen, bei einer gewissen Person auf wenig Gegenliebe stoßen wird. Mariah Carey jedenfalls zeigte sich nach Bekanntwerden des Vorhabens nicht sehr amüsiert und schaltete ihre Anwälte ein. Die sollen jetzt dafür sorgen, dass der Plan zum Schutze von Mariahs Fans vereitelt wird.

Schließlich, so heißt es, bestünde berechtigte Sorge, dass die arglosen Popmusikkonsumenten durch den Schritt der Pornodarstellerin Carey nachhaltig verwirrt werden könnten. Darüber hinaus gefällt es der Popsängerin und ihren juristischen Vertretern gar nicht, dass die Aktrice den Markenschutz auch für Audio- und Videoaufnahmen beantragt hat. Geht es nach Mariah, soll Mary derartige Rechte allerhöchstens für das Filmsegment mit dem schönen Namen „Erwachsenenunterhaltung“ eingeräumt bekommen, keinesfalls aber für Tonaufnahmen.

Große Töne

Mary Carey, die mit Filmen wie „Double Air Bags 11“ und „Boobsville Sorority Girls“, aber auch als Gouverneurskandidatin für die Wahlen in Kalifornien bekannt geworden ist, zeigte sich von dem Ärger der Diva wenig beeindruckt. In einem Interview ließ sie verlauten: „Ich bin bereit, mit Mariah in dieser Angelegenheit zu kämpfen. Ich denke, sie ist albern.“