Lou Bega, der 1999 mit dem Hit „Mambo No. 5“ bekannt wurde, klagt vor dem Landgericht München darauf, dass er und sein Mitkomponist Christian Pletschacher als alleinige Urheber des Songs anerkannt werden.
Bislang galt Perez „King Of Mambo“ Prado, auf dessen gleichnamigem Song Begas Hit basiert, als Autor des weltweit millionenfach verkauften Stücks. Die Erträge für die Musik gingen an die Erben von Prado. Bega, Pletschacher und Produzent Goar Biesenkamp erhielten lediglich Tantiemen für Text und Darbietung. Bei dem angestrengten Schadensersatzprozess geht es laut Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ um einen Betrag von ein bis zwei Mio. Euro.
In einer ersten Einschätzung erklärte das Gericht, dass 70 Prozent der Urheberleistung an „Mambo No. 5“ von Bega und Pletschacher und 30 Prozent von Prado stammten. Während Begas Anwalt bereit ist, den Prado-Erben freiwillig einige Prozente einzuräumen, lehnt die Gegenseite einen Vergleich ab. Eine Entscheidung soll im Mai fallen.



