Musik

Landgericht Berlin weist Klage des VDKD zurück

Die Klage des Verbandes der Deutschen Konzertdirektionen (VDKD) gegen das Land Berlin und die Stiftung Berliner Philharmoniker wies das Landgericht Berlin heute in erster Instanz zurück.

Die Klage des Verbandes der Deutschen Konzertdirektionen (VDKD) gegen das Land Berlin und die Stiftung Berliner Philharmoniker wies das Landgericht Berlin heute in erster Instanz zurück. Der VDKD warf der Politik einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht hinsichtlich der privaten Konzertveranstalter vor. Dem Verband liegen derzeit noch keine schriftlichen Urteilsgründe vor. „Trotz der Entscheidung der ersten Instanz werden wir daran festhalten, die Konzerttätigkeit der öffentlichen Hand zu problematisieren“, erklärte Michael Russ, Präsident des Verbandes.

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