Musik

„Kopierschutzknacken“ wird verboten

Die Umgehung von Kopierschutzmechanismen wird unter Strafe gestellt und die private Digitalkopie ist erlaubt – dies sind die wichtigsten Punkte des Regierungsentwurfes zur Urheberrechtsnovelle.

Nach den Worten von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin sei es Ziel des Gesetzes, das Urheberrecht zu schützen und die private Nutzung zu erlauben. Somit sind Kopien von Musik für den privaten Gebrauch auch in digitaler Form zulässig. Gleichzeitig werden die Rechte der Urheber und ihre Möglichkeiten für einen wirksamen Schutz gestärkt. So sind die Umgehung von Kopierschutzmechanismen, die Verbreitung entsprechender Technologien und Anleitungen zur Umgehung künftig verboten. Verstöße können mit Bußgeldern und in gewerblichen Fällen mit Geld- und Freiheitsstrafen geahndet werden. Die Ministerin erklärt dazu: „Das digitale Zeitalter mit seinen vielen neuen Medien braucht zeitgemäße Regeln. Dazu gehört der Rechtsschutz für Urheber und die Förderung der Kultur- und Medienwirtschaft und ihrer Entwicklung. Unser neues Urheberrecht in der Informationsgesellschaft berücksichtigt die berechtigten Interessen der Künstler ebenso wie die der Kunden, der Industrie und des Handels.“ Zugleich mahnt die Ministerin den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit an: „Uns geht es nicht um eine unnötige Kriminalisierung, sondern um die gewerblichen Rechtsverletzer.“ Gerd Gebhardt, Vorsitzender der Phonoverbände, ist froh darüber, dass trotz starker Widerstände das ausgegebene Motto „Das Schützbare schützen, das Nicht-Schützbare vergüten“ im Gesetzestext verankert ist: „Es muss den Rechteinhabern überlassen bleiben, ihre Werke gegen massenhaftes Kopieren zu schützen. Es gibt auch in Zukunft keinen Anspruch auf eine private Kopie.“ Allerdings schreibt das Gesetz eine deutliche Kennzeichnung kopiergeschützter Werke vor, die den Verbraucher über Umfang und Wirkungen von Schutzmaßnahmen informieren, so der Gesetzestext. „Niemand soll die Katze im Sack kaufen und erst zuhause merken, dass die neue CD nicht kopiert werden kann“, begründet dies Däubler-Gmelin. Obwohl der Phonoverband die wichtigsten Forderungen der Musikwirtschaft erfüllt sieht, will er einige Punkte nachgebessert wissen (siehe Nachgefragt S. 21). Gerd Gebhardt hofft auf eine rasche Verabschiedung des Gesetzes: „Die Verzögerungen belasten die Musikwirtschaft, die das Gesetz für erfolgreiches marktwirtschaftliches Handeln dringend benötigt, erheblich. Die Novelle muss schnellstens in Kraft treten, damit die kreative Leistung der deutschen Musikwirtschaft gewährleistet bleibt.“


Am letzten tag im Juli beschloss das Kabinett den lange erwarteten Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft. Damit kommt die EU-Copyright-Direktive, die das EU-Parlament am 14. Februar 2001 verabschiedete, ihrer Umsetzung in nationales Recht einen Schritt näher. Die deutschen Musikverbände begrüßten damals die Richtlinie als „wichtigen Schritt zur Sicherung von Urheberrechten für Musikschaffende“. Sie erklärte den Einsatz von Kopierschutztechniken seitens der Musikindustrie für legitim und beschränkte die Straffreiheit für Privatkopien auf natürliche Personen. Als Frist für die Umsetzung setzte der europäische Gesetzgeber seinen Kollegen aus den Mitgliedsstaaten den 31. Dezember 2002.

Um eine rasche Novellierung des Urheberechtsgesetzes zu erwirken, fanden sich im Herbst 2001 14 Organisationen aus der Musik-, Film- und Medienbranche zu einem Forum der Rechteinhaber zusammen. Es forderte unter anderem ein Verbot der Umgehung von Kopierschutzsystemen und legte dem Bundesjustizministerium eine Stellungnahme vor. In einem Gespräch mit dem Vorsitzenden der Phonoverbände, Gerd Gebhardt, sicherte Ministerin Herta Däubler-Gmelin eine „angemessene Berücksichtigung“ der Belange der Musikindustrie zu. Im April schließlich lag der Referentenentwurf, Grundlage für den Regierungsentwurf, auf dem Tisch. Phonoverband und GEMA begrüßten den Entwurf im Grundsatz, mahnten aber Verbesserungen an. Wegen der Fülle an Stellungnahmen von Seiten der Wirtschaft, so das Ministerium, verzögerte sich der Regierungsentwurf.

Ob das Gesetz noch rechtzeitig vor Ablauf der EU-Frist in Kraft treten kann, ist daher weiter ungewiss. Der Entwurf liegt zwar nun dem Bundestag zur Beratung vor, aber die Zeit ist wegen der anstehenden Bundestagswahl knapp. Sollte das Gesetz in dieser Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet werden, muss die nächste Bundesregierung den Entwurf erneut ins Parlament einbringen.