Musik

Klingeltonstreit in Kanada

Die kanadischen Urheber wollen künftig zehn Prozent von jedem verkauften Klingelton – die Plattenfirmen zeigen sich entrüstet.

Mit ihrer Forderung, künftig zehn Prozent der Einnahmen von jedem verkauften Klingelton zu erhalten, stößt die kanadische Urhebervereinigung Society of Composers, Authors and Music Publisher of Canada (SOCAN) auf heftigen Widerstand von unerwarteter Seite: Die Canadian Recording Industry Association (CRIA) verurteilte die Forderung als „übertrieben, ungerechtfertigt und unvernünftig“. Es sei im Gegenteil grundsätzlch fraglich, ob Autoren überhaupt eine Vergütung für Klingeltöne erhalten sollten. Die SOCAN hatte bei der kanadischen Copyrightbehörde eine Lizenzzahlung in Höhe von zehn Prozent des Verkaufspreises eine Klingeltons, mindestens aber zehn kanadische Cent pro Rington, beantragt. Nach Ansicht der Plattenfirmen handelt es sich bei Klingeltönen nur um eine Form der öffentlichten Aufführung der Musikstücke, womit eine zusätzliche Vergütung nicht zulässig wäre. Branchenkenner zeigten sich überrascht, dass ausgerechnet die Plattenfirmen den Komponisten in den Rücken fallen. Viel eher wurde erwartet, dass es früher oder später zwischen Autoren und den Telekom-Providern zum Streit über Lizenzzahlungen kommt.