Musik

Klaut Dieter Bohlen?

Wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Urheberrecht gerät Dieter Bohlen ins Visier der Berliner Staatsanwaltschaft.

Stein des Anstoßes ist die von Bohlen als Eigenkomposition angegebene Nummer „Für dich“, mit der Yvonne Catterfeld 2003 einen Nummer-eins-Hit in Deutschland landete.

Nachdem bereits mehrere Fernsehberichte auf die frappierende Ähnlichkeit des Titels mit der Melodie des älteren Songs „What If“ von Babyface verwiesen hatten, hat ein Berliner Rechtsanwalt nun Strafanzeige gegen den Pop-Zampano gestellt. Dies bestätigte der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, Michael Grunwald. Bohlens Anwalt Götz Kiso wies die Plagiatsvorwürfe gegen seinen Mandanten indes zurück.