Dabei handelt es sich um die erste Klagewelle, bei der die RIAA zunächst in allen Einzelfällen vor Gericht die Herausgabe der Nutzerdaten durch die Internet-Serviceprovider (ISP) erwirken muss.
Deshalb richten sich die Klagen wegen des illegalen Vertriebs von Musik im Internet auch gegen Unbekannt. Der Schritt zu diesen in den USA so genannten Max-Mustermann-Klagen war im Dezember nach einem Spruch des Berufungsgerichts im District of Columbia nötig geworden. Die Juristen erklärten die von der RIAA erwirkten Anordnungen zur Herausgabe von Kundendaten für nicht zulässig.
Demnach entfällt für die RIAA vorerst auch die Möglichkeit, die im Visier stehenden Nutzer abzumahnen und zu außergerichtlichen Einigungen mit ihnen zu kommen. Diese wären ebenso wie Klagen gegen einzelne Personen erst nach einer gerichtlich erwirkten Herausgabe der Nutzerdaten möglich.


