Musik

Klage gegen Jack White abgewiesen

Die Klage eines Systracom-Investors auf bis zu sechs Millionen Mark Schadenersatz gegen Jack White und seine Jack White Productions AG ist vom Kammergericht Berlin abgewiesen worden.

Die Klagen eines Systracom-Investors gegen Jack White und seine Jack White Productions AG sind vom Kammergericht Berlin abgewiesen worden. Der Kläger hatte damit nach Darstellung des Unternehmens des Schlagerproduzenten im September 1999 versuchen wollen, den damals anstehenden Börsengang der AG zu stören. Der Investor der inzwischen insolventen Systracom verlangte vor Gericht von Jack White Aktien sowie bis zu sechs Millionen Mark Schadenersatz. Die Entscheidung des Gerichts ist endgültig, da der Kläger auf eine weitere Berufung verzichtet.