Die EU-Kommission hat gegen zwei Mobilfunkbetreiber auf dem deutschen Markt ein Kartellverfahren eingeleitet, wie die Behörde am Donnerstag in Brüssel mitteilte. Wie es zur Begründung weiter hieß, verlangten T-Mobile und Vodafone nach Ansicht der Kommission auf Großabnehmerebene offenbar zu hohe Roaming-Gebühren von ausländischen Anbietern. Dies könnte nach dem Verdacht der Kommission einen Missbrauch von Monopolmacht darstellen. Zumal die europäische Behörde ergänzend darauf hinwies, dass hohe Anbietertarife den Verbrauchern schadeten, da sie von den Mobilfunkbetreibern voll an ihre Kunden weitergereicht würden.
Nach Untersuchungen durch die Kommission hätten sich Hinweise ergeben, dass T-Mobile zwischen 1997 und Ende 2003 seine beherrschende Stellung auf dem deutschen Markt missbraucht habe. Im Fall von Vodafone geht die Kommission vom gleichen Vorwurf für den Zeitraum zwischen Anfang 2000 und mindestens Ende 2003 aus.
Für die EU-Kommission sind die überhöhten Roaming-Gebühren allein schon deswegen ein Ärgernis, weil sie in der Vergangenheit durch Koordinierungsarbeiten gemeinsame technische Normen mit geschaffen hatte, damit ein Mobiltelefon auch in anderen Ländern der Europäischen Union benutzt werden kann. Dieser Effekt werde durch die hohen Kosten für den Verbraucher praktisch wieder neutralisiert.


