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Kanadisches Gericht schützt Filesharer vorerst weiter

Das Urteil des obersten kanadischen Berufungsgerichts brachte eine Bestätigung des vorinstanzlichen Urteils, wonach Internet-Service-Provider nicht dazu verpflichtet sind, die Identitäten von Filesharern preiszugeben. Doch die Plattenfirmen sehen sich indirekt als Sieger. Das Gericht wies nämlich nur die Beweise der Industrie zurück und zeigte Wege auf, wie die Labels ihr Recht erstreiten könnten.

Das Urteil des obersten kanadischen Berufungsgerichts brachte zwar zunächst eine Bestätigung des vorinstanzlichen Urteils, wonach Internet-Service-Provider (ISPs) nicht dazu verpflichtet sind, die Identitäten von mutmaßlichen Filesharern preiszugeben, doch die Plattenfirmen sehen sich indirekt als Sieger. Der Federal Court of Appeal in Toronto wies nämlich nur die Beweise der Industrie zurück und zeigte Wege auf, wie die Labels ihr Recht erstreiten könnten. Die Canadian Recording Industry Association (CRIA) will seit über einem Jahr ISPs per Gerichtsbeschluss dazu zwingen, die realen Identitäten von 29 Online-Alias herauszugeben, die im Verdacht stehen, insgesamt mehr als 43.500 Songs frei im Internet verfügbar gemacht zu haben.

Dieser Versuch scheiterte jetzt auch im Revisionsverfahren, doch Richter Edgar Sexton begründete die Abweisung der Klage mit der Tatsache, dass die Plattenfirmen keine ausreichenden Beweise vorbringen könnten. Auch unter kanadischem Recht seien Urheber vor digitalem Diebstahl geschützt, Eigentumsrechte dürften auch durch moderne Technologie nicht außer Kraft gesetzt werden. Die CRIA sieht sich damit in der Hauptfrage gestärkt und will künftig mit stichhaltigeren Nachweisen vor die Gerichte treten. Dabei wird laut Beobachtern allerdings die größte Schwierigkeit darin bestehen, den verdächtigten IP-Adressen auch eindeutig eine reale Person zuzuordnen, die gegen die Urheberrechte verstoßen hat.

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