Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) untersucht derzeit, ob die omnipräsenten TV-Spots der Klingeltonanbieter gegen Jugendschutzvorschriften verstoßen. Gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag darf Werbung nicht direkt Kaufappelle an Kinder oder Jugendliche enthalten, die deren Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit ausnutzen. Die Kommission prüft nun, ob dies auf die zahlreichen Spots der diversen Anbieter bei den Musiksendern MTV, MTV2 Pop, Viva und Viva plus zutrifft.
Jugendschützer prüfen Klingelton-Spots
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) untersucht derzeit, ob die omnipräsenten TV-Spots der Klingeltonanbieter gegen Jugendschutzvorschriften verstoßen.


