Der Sänger Johnny Hallyday setzte sich vor einem Pariser Arbeitsgericht gegen seine Plattenfirma Universal durch. Das Gericht ordnete an, dass Universal dem Sänger alle Originalbänder mit Aufnahmen aus den vier Jahrzehnten seiner Karriere zurückgeben muss. Zudem bestätigte es die Auflösung des Plattenvertrags zwischen Universal und Hallyday zum Jahresende 2005. Der 61-Jährige ist allerdings noch verpflichtet, ein Album bei Universal zu veröffentlichen. Ein im Jahr 2002 geschlossener Vertrag sprach noch von sechs Alben. Der „französische Elvis“ hatte Universal vorgeworfen, ihn zuerst mit großzügigen Vorschüssen in die finanzielle Abhängigkeit getrieben und ihn später zu Knebelverträgen genötigt zu haben. Universal soll Hallyday insgesamt über 15 Mio. Euro an Vorschüssen gezahlt haben. Das Geld sei jedoch durch die Gewinne der CDs zurückgezahlt worden. Hallyday, mit bürgerlichem Namen Jean-Philippe Smet, fordert nun 50 Mio. Euro Entschädigung von Universal. Das Pariser Arbeitsgericht hat einen Experten mit der Überprüfung dieser Ansprüche beauftragt. Die Universal-Anwälte wiesen die Ausbeutungsvorwürfe zurück und betonten, dass Universal den Sänger in einer finanziell schwierigen Situation unterstützt habe.
Johnny Hallyday gewinnt gegen Universal
Der Sänger Johnny Hallyday setzte sich vor einem Pariser Arbeitsgericht gegen seine Plattenfirma Universal durch: Das Gericht ordnete an, dass Universal dem Sänger alle Originalbänder mit Aufnahmen aus den vier Jahrzehnten seiner Karriere zurückgeben muss.



