Im zwischen Michael Jackson und der Universal Music Group hat der Los Angeles Superior Court die Forderungen des Popstars in zwei wichtigen Punkten zurückgewiesen. In der Auseinandersetzung geht es um Solo-Songmaterial und Aufnahmen der Jackson 5 aus den Jahren 1969 bis 1976 für das später von Universal übernommene Label Motown. Nach Auffassung der Richterin Emilie Elias sei Universal mit dem strittigen Kontrakt nicht die treuhänderische Verpflichtung eingegangen, Jackson den finanziell bestmöglichen Deal zu sichern. Auch Jacksons Klage gegen unlautere Lizenzierungsgeschäfte Universals schmetterte die Richterin ab. In acht Anklagepunkten Jacksons, darunter dem Vorwurf des Vertragsbruchs, läuft das Verfahren weiter. Jackson verlangt unter anderem weiterhin die Auflösung des Kontrakts und das Besitzrecht an den Masterbändern.
Jackson unterliegt vor Gericht
Im Rechtsstreit um Tantiemennachzahlungen zwischen Michael Jackson und der Universal Music Group hat der Los angeles Superior Court die Forderungen des Popstars in zwei wichtigen Punkten zurückgewiesen.



