Ihm werden sieben Fälle sexuellen Missbrauchs eines zwölfjährigen Jungen vorgeworfen. Außerdem soll der selbsternannte „Kinf Of Pop“ dem Opfer in zwei Fällen berauschende Substanzen verabreicht haben mit der Absicht, eine Straftat, wiederum Kindesmisshandlung, zu begehen. Die angeblichen Taten beziehen sich auf einen Zeitraum zwischen 7. Februar und 10. März diesen Jahres.
Jacko war bei der Verkündung der Anklageschrift durch Bezirksstaatsanwalt Tom Sneddon persönlich nicht anwesend, muss aber bei der Anklageverlesung erscheinen. Den Termin hierfür verschoben die Ermittler vom 9. auf den 16. Januar, um dem Musiker einen länger geplanten Aufenthalt in Großbritannien zu ermöglichen.
Jacksons Anwalt Mark Geragos bezeichnete seinen Mandanten in einer ersten Stellungnahme auf die seiner Ansicht nach „lächerlichen“ Vorwürfe als „absolut unschuldig“. Bei einer Verurteilung droht Jackson eine Haftstrafe zwischen drei und 24 Jahren. Mit einem Prozessbeginn wird nicht vor Ende 2004 gerechnet.


