Musik

ISPs in Hongkong müssen Filesharer-Identitäten preisgeben

Ein Gericht in Hongkong hat nun sieben klagenden Plattenfirmen Recht gegeben: Vier Internet Service Provider müssen binnen zehn Tagen die Identitäten von 22 Kunden offen legen, die beim Upload urheberrechtlich geschützten Materials ertappt worden waren.

Ein Gericht in Hongkong hat nun den sieben klagenden Plattenfirmen – u.a. Universal, Sony BMG und Warner Music – Recht gegeben: Vier Internet Service Provider müssen binnen zehn Tagen die Identitäten von 22 Kunden offen legen, die beim Upload urheberrechtlich geschützten Materials ertappt worden waren. Richter Jeremy Poon begründete sein Urteil damit, dass der Schutz der Privatsphäre nicht als Schutzschild zur Missachtung von Urheberrechten missbraucht werden dürfe.

Ricky Fung, IFPI-Chef in Hongkong, begrüßte die Entscheidung und erklärte, die 22 User, die man den Behörden gemeldet hatte, seien besonders hartnäckige Uploader, die jeweils mehr als 300 zum Teil noch nicht veröffentlichte Titel angeboten hatten. Die Umsätze der Branche in Hongkong sanken von 2,5 Mrd. Hongkong-Dollar (264 Mio. Euro) im Jahr 1989 auf nur noch 700 Mio. Dollar (94 Mio. Euro) im letzten Jahr.

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