Der britische Branchenverband BPI bestätigte am 29. Oktober, von Internet Service Providern die ersten 26 Namen und Adressen potenzieller Onlinepiraten erhalten zu haben. Zuvor hatte ein britisches Gericht die ISPs zur Herausgabe der Daten von 28 Nutzern verpflichtet, die über ihre Accounts zahlreiche Daten zum Download über Tauschbörsen bereitgestellt hatten. Die vom Gericht gesetzte Frist lief am Nachmittag des 28. Oktober aus. Während der US-Branchenverband RIAA sich mit so genannten Max-Mustermann-Klagen vor Gericht durchsetzen muss, um an die Namen potenzieller Urheberrechtsverletzer zu gelangen, kann die BPI nun den direkten rechtlichen Weg beschreiten. Zunächst strebt der Verband aber offenbar außergerichtliche Einigungen an.
Die nötigen Schritte seien eingeleitet, bestätigte BPI-Chairman Peter Jamieson. „Dies ist eine Warnung an jeden, der versucht, Musik illegal über das Internet zu verbreiten, dass wir die uns zustehenden Rechte mit den Mitteln des Gesetzes durchsetzen werden.“ Sich musikalische Werke ohne die Erlaubnis der Künstler oder Rechteinhaber zu beschaffen, sei nicht akzeptabel und illegal.


