Musik

Interview mit Gerd Gebhardt, Vorsitzender der Phonoverbände

Seit 2000 gibt es eine EU-Richtlinie zur Harmonisierung des Urheberrechts. Angesichts der massiven Einbußen, die Rechteinhaber durch neue Technologien erleiden, erscheint eine den Gegebenheiten sinnvoll angepasste Gesetzgebung auf nationaler Ebene wichtiger denn je. Im Gespräch mit musikwoche.de fasst Gerd Gebhardt zusammen, was das neue Urheberrechtsgesetz enthalten soll und was nicht.

musikwoche.de: Das Forum der Rechteinhaber hat vor wenigen Tagen eine erneute Stellungnahme zum Urheberrechtsgesetz abgegeben. Worum geht es eigentlich bei der Gesetzesnovelle?

Gerd Gebhardt: Das neue Gesetz soll die urheberrechtlichen Rahmenbedingungen an die technologischen Entwicklungen anpassen. Hier geht es vor allem um Klarstellungen für die Rechtssituation im Internet und um technische Schutzmaßnahmen und deren Sicherung. Das Ganze ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die von allen Mitgliedstaaten bis Ende 2002 in ihr nationales Recht umgewandelt werden muss. Auf Initiative der Phonoverbände wurde vor einem Jahr das Forum der Rechteinhaber gegründet, in dem insgesamt 15 Urheberrechtsorganisationen vertreten sind und zum ersten Mal in der deutschen Rechtsgeschichte ihre Interessen gemeinsam vertreten. Neben uns gehören dazu unter anderem der Börsenverein des deutschen Buchhandels und alle großen Verwertungsgesellschaften.

mw: Was konnte das Forum bisher erreichen?

Gebhardt: Wir haben durchgesetzt, dass unser Motto „Das Schützbare schützen, das nicht Schützbare vergüten“ auch Grundlage des Regierungsentwurfs wurde. Darüber wird der Deutsche Bundestag nun – hoffentlich bald – entscheiden. Das heißt, dass zum Beispiel Kopierschutzsysteme, die ja für Software und DVDs längst ganz selbstverständlich sind und auch auf CDs zunehmend eingesetzt werden, vom neuen Gesetz gegen Umgehung geschützt werden. Das wird uns vor allem gegen professionelle Softwarefirmen helfen, die mit Entwicklung und Verkauf von Programmen leben, die ausschießlich Kopierschutzsysteme knacken sollen. Und wir werden dann auch gegen Zeitschriften vorgehen können, die detallierte Anleitungen zum Kopierschutzknacken drucken. Davon gibt es ein paar Meter in jedem Bahnhofskiosk, gegen die wir heute noch machtlos sind. Das wird im nächsten Jahr anders sein. Wie schon heute wird es auch in Zukunft keinen Anspruch auf eine Kopie geben. Wer sich zum persönlichen privaten Gebrauch eine Kopie anfertigen kann, der darf das auch zukünftig tun. Dafür wird über pauschale Geräte- und Leermedienabgaben eine Vergütung erhoben. Es gibt aber keine Pflicht der Tonträgerhersteller, kopierfähige Produkte zu verkaufen. Die Abwehr dieser Kamikaze-Forderung, die sämtliche Inhaltehersteller vor existenzielle Probleme gestellt hätte, war für uns ein enorm wichtiges Ziel. Das neue Gesetz wird zudem die Angebote von urheberrechtlichen Werken im Internet neu regeln. Dafür gibt es mit dem „Recht der Zugänglichmachung“ (making available right) eine neue Rechtsbasis.

mw: Welche Regelungen stehen noch aus?

Gebhardt: Im Regierungsentwurf fehlt noch eine Klarstellung, dass legale Privatkopien nicht von illegalen Quellen erstellt werden können. Einmal Gestohlenes kann man nicht legal erwerben. So darf es zum Beispiel nicht erlaubt sein, illegal im Internet angebotene Musik herunterzuladen und sie anschließend auch noch legal auf CD zu brennen. Für eine noch schlagkräftigere Verfolgung von Musikpiraterie im Internet brauchen wir im Urheberrechtsgesetz außerdem einen Unterlassungs- und einen Auskunftsanspruch gegen Internet Servive Provider. Da illegale Angebote dort nicht mit Namen und Anschrift verzeichnet sind und wir nur die Provider ermitteln können, brauchen wir deren Verpflichtung, uns die Daten der Rechtsverletzer auf Anfrage mitzuteilen. Ansonsten müssten wir jeden einzelnen illegalen Anbieter anzeigen und ihm die Staatsanwaltschaft auf den Hals schicken.

mw: Damit wäre der Entwurf dann rund?

Gebhardt: Nein. Noch völlig unbefriedigend ist im Entwurf auch das Verhältnis von Schutzsystemen zu den so genannten „Schranken“. Für diese Ausnahmen vom Urheberrecht (zum Beispiel für öffentliche Bibliotheken oder Sendeunternehmen) sind eine Fülle sich überschneidender Klagemöglichkeiten und Ordnungswidrigkeitenverfahren vorgesehen. Diese Ausnahmeregelungen sind einfach übersichert. Hier setzen wir statt dessen auf freiwillige Vereinbarungen, die wir selbstverständlich einzugehen bereit sind. So fordert es auch die EU-Richtlinie.

mw: Wie sehen die nächsten Schritte aus?

Gebhardt: Der Deutsche Bundestag muss den Gesetzentwurf nun endlich beraten und mit den noch notwendigen Änderungen beschließen. Leider hat sich die Entscheidung des Parlaments in diesem Jahr immer wieder verzögert. Ursprünglich für Anfang 2002 geplant, wurde das Verfahren auf den Sommer vertagt und schließlich auf die Zeit nach der Bundestagswahl verschoben. Durch dieses Entscheidungsvakuum wird Deutschland die vom Europäischen Parlament gesetzte Frist bis Ende 2002 wahrscheinlich nicht mehr einhalten können. Wir brauchen das neue Gesetz jedoch so schnell wie möglich, um uns besser gegen massenhaftes Musikkopieren wehren zu können.