musikwoche.de: Ist ein Unglück wie in Rhode Island auch in Deutschland möglich? Florian von Hofen: Ich sage: eher nicht. Allerdings sind der menschlichen Dummheit leider keine Grenzen gesetzt. Ein Club, der so leicht entzündliche Stoffe verbaut wie „The Station“, würde in Deutschland keine Konzession bekommen. Zwei Aspekte sprechen gegen eine Wiederholung eines solchen Unglücks in Deutschland: Zum einen sind dies die Brandschutzregelungen, die nur schwer entflammbare Stoffe erlauben. Zum anderen darf in Deutschland Pyrotechnik nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde eingesetzt und nur von qualifiziertem Personal verwendet werden. Grobe Fahrlässigkeit kann man aber nie ausschließen.
mw: Wie ist die Verwendung von Pyrotechnik geregelt? von Hofen: Es gibt unterschiedliche Pyromaterialien, für deren Verwendung man per Gesetz unterschiedliche Befähigungsnachweise besitzen muss. Generell muss im Vorfeld eine Abstimmung mit der zuständigen Behörde erfolgen. Das kann bis zu einer Probe-Vorführung gehen.
mw: Lassen sich derartige Verfahren nicht vereinfachen? von Hofen: Ein bedeutender Vorteil der neuen Muster-Versammlungsstätten-Verordnung ist, dass ein sogenanntes Gastspielprüfbuch eingeführt wurde. Veranstalter können vor dem Start einer Tournee so ein Buch erstellen und zur Abnahme vorlegen, was die Genehmigung der einzelnen Shows vor Ort in der Regel sehr vereinfacht.
mw: Reagiert der Verband auf ein Unglück wie die Great-White-Katastrophe, beispielsweise mit einer Kampagne? von Hofen: Wir haben lange mit Fachleuten und Pyrotechnikern gesprochen. Alle Regelungen in Deutschland sind genau auf diese Problematiken ausgerichtet, so dass wir nicht reagieren mussten.
mw: Wo sehen Sie die größten Problemzonen bei Konzerten? von Hofen: Im Personal. Es ist leider so, dass die Veranstalter unter einem – manchmal selbst erzeugten – hohen ökonomischen Druck stehen. Das führt dazu, dass man die Verantwortlichkeiten vernachlässigt bei der Auswahl von geeignetem Personal und Firmen. Wer als Veranstalter nicht begreift, dass er in einer „Garantenstellung“ ist, macht etwas falsch. Denn es gibt ein sogenanntes Auswahlverschulden – der Veranstalter muss sich aktiv davon überzeugen, dass seine Auftragnehmer den übertragenen Aufgaben auch gewachsen sind, und haftet persönlich.
mw: Gibt es Ausnahmen? von Hofen: Ja, mehrere. Bei Peter Rieger setzt man sich beispielsweise sehr intensiv mit dem Thema auseinander. Und unser Verband bemüht sich, mit Kursen die Qualifizierung der Mitarbeiter in der Branche zu heben.
mw: Beobachtet der VPLT offiziell Festivals und Konzerte? von Hofen: Die Mitglieder unseres Verbands gehen, wie ich auch, gern auf Konzerte, das aber privat und nicht unter dem Aspekt der „Veranstaltungspolizei“. Wir helfen Veranstaltern und geben, wenn es gewünscht wird, Tipps und Einschätzungen.
Stichwort: VPLT Der Verband für professionelle Licht- und Tontechnik (VPLT) ist ein technisch orientierter Fachverband. Die überwiegende Zahl seiner Mitglieder ist in den Segmenten Beleuchtung, Beschallung, Multimediainstallationen und Bühnen aktiv. Satzungsgemäß festgelegte Ziele sind unter anderem die Aus- und Fortbildung, Herstellerberatung und die Interessenvertretung gegenüber Behörden und Medien. Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern; Präsident ist Detlev Koal (Amptown Verleih, Hamburg), sein Stellvertreter Harald „CoDuck“ Meidt (G&D Eventkommunikation, Wuppertal). Seit 1993 arbeitet Florian von Hofen als hauptberuflicher Geschäftsführer für den Verband.



