Der Schiedsspruch könne weltweit desaströse Auswirkungen haben, lautet der Tenor des 58-seitigen Berichts zu diesem Streitfall. Der IMRO-Report erklärt, dass der WTO-Schiedspruch Rechteinhaber nicht adäquat für Umsatzverluste durch die amerikanische Abgabebefreiung entschädigt. Die sogenannte Aiken-Freistellung, die 1976 in das US-Urheberrecht aufgenommen wurde, erlaubt es Bars und Handelshäusern, ihre Kunden mit Musik aus Radio und TV zu unterhalten, ohne dafür Tantiemen zu zahlen. 1998 wurde diese Regelung ausgeweitet. Die Europäische Kommision schätzt, dass Rechteinhaber in Europa vor diesem Hintergrund rund 25 Millionen Dollar pro Jahr verlieren.
Dagegen rechnet die IMRO mit Verlusten von 75 Millionen Dollar pro Jahr. Die US-Regierung stellte mittlerweile eine Übergangszahlung in Höhe von 3,6 Millionen Dollar für die Jahre 2001 bis 2003 in Aussicht. Diese Summe soll als Kompensation dienen, bis die von der WTO-Schiedsstelle geforderte Anpassung des US-Rechts umgesetzt ist. Beobachter halten es allerdings für unwahrscheinlich, dass der US-Senat zustimmt, das Urheberrechtsgesetz zu ändern. Obwohl die US-Regierung sich bereit erklärte, eine Entschädigung zu zahlen, behält sie sich dennoch Zweifel an der Legitimität des WTO-Schiedsspruchs vor und verlangt nach einer neuen Schlichtungsrunde.
Nach Meinung der USA sei der Schiedsspruch nicht bindend. Die EU-Kommission bereitet sich auf Handelsmaßnahmen gegen die USA vor, sollte das Land seine Urhebergesetze nicht wie von der WTO gefordert ändern. Ein möglicher Schritt könnte sein, einige der EU-Verpflichtungen aus den Urheberrechtsabkommen für handelsrelevante Aspekte des geistigen Eigentums, TRIPS, zu stornieren. Der IMRO-Bericht kritisiert außerdem, dass die Schlichtung der WTO nur EU-Rechteinhaber berücksichtigt, die zusammen nur rund 25 Prozent der betroffenen Werke vertreten. Dies bedeute einen 75-prozentigen Kostenerlass für die USA gegenüber der vollen Vergütung aller anstehenden Tantiemen.
Der WTO-Schiedsspruch macht es nach Ansicht der Autoren des IMRO-Berichts auch für andere Länder interessant, die Zahlung von Tantiemen durch eine Entschädigungs-Politik zu ersetzen. Sollte das Beispiel der USA Schule machen, sei damit zu rechnen, dass diese Entschädigungen vollkommen unzulänglich ausfielen. Die durch diese Politik hervorgerufenen Umsatzrückgänge könnten die Urhebergesellschaften anderer Länder dazu nötigen, ihre Ausfälle durch höhere Abgabeforderungen zu kompensieren. Dies könnte in Wirtschaftskriegen um das geistige Eigentum enden.
Der IMRO-Bericht stellt in Frage, ob es gerechtfertigt sei, dass Konsumenten innerhalb der EU den amerikanischen Markt dadurch subventionieren, dass sie einen höheren Beitrag zur Schaffung neuer Musik leisten. Mit der von den USA gezahlten Summe, in welcher Höhe auch immer, will die EU auf Empfehlung der Groupement Européen des Sociétés d“Auteurs et Compositeurs (GESAC) voraussichtlich eine Informationskampagne starten, die den Schutz des geistigen Eigentums, vornehmlich in den USA, unterstreichen soll.


