Der Einspruch der unabhängigen Plattenfirmen Europas gegen die von den Wettbewerbshütern der Europäischen Union abgesegnete Fusion Sony BMG steht nun auf der Tagesordnung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH): In einer Anhörung am 22. September in Luxemburg soll sich ein fünfköpfiges Richtergremium am EuGH in erster Instanz mit den Unterlagen auseinander setzen, die von der belgischen Rechtsanwaltskanzlei Crosby & Golding als Vertreter der im Indie-Dachverband Impala organisierten unabhängigen Plattenfirmen, von Sony BMG und der EU Kommission bereitgestellt wurden. Zeugen sollen im Rahmen der zunächst nur auf einen Tag angesetzten Anhörung nicht auftreten.
Die Impala-Mitglieder fechten mit ihrem Einspruch die Fusion Sony BMG an. Die Wettbewerbshüter hätten die rechtlichen und wirtschaftlichen Hintergründe sowie die Auswirkungen der Fusion auf den Tonträgermarkt und die Wahlfreiheiten der Nutzer nicht ausreichend durchleuchtet, so die Indies. Bei Sony BMG sieht man das allerdings ganz anders: Man sei zuversichtlich, dass der EuGH die Genehmigung des Mergers bestätige, war zu hören.


