musikwoche.de: Sie haben im Sommer 2001 versucht, rechtliche Schritte gegen illegale Anbieter von Klingeltönen anzubieten. Wurden aus Gegnern Partner? Peter Ende: Ein Teil der illegalen Nutzer wurde zu legalen Nutzern und damit zu Partner von uns. Längst nicht alle, aber ein Teil.
mw: Wann wurden Sie zum ersten Mal mit dem Thema Klingeltöne konfrontiert? Ende: Im Januar 2001 haben wir zum ersten Mal das Thema wahrgenommen und uns eine Meinung darüber gebildet, welche unserer Rechte durch diese Auswertungsform genutzt werden.
mw: Was heißt das konkret? Ende: Wir haben folgende Fragen geklärt: Ist sowohl das mechanische Recht als auch das Aufführungsrecht betroffen? Und: Existiert eine Bearbeitung, die genehmigungspflichtig ist? Alle drei Fragen waren für uns schnell mit ja beantwortet, wobei der Kollege Walter Holzbaur von Wintrup einen sehr hilfreichen Prozeß bezüglich des Bearbeitungsrechts angestrengt hat. Hier hat das Landgericht Hamburg festgestellt, dass ein genehmigungspflichtiges Bearbeitungsrecht vorliegt, da eine rüde Verkürzung und Entstellung der Melodie in Form eines Klingeltons – in seinem Fall ging es um „Daylight In Your Eyes“ – vorliegt. Spätestens daraufhin hätten die Klingelton-Anbieter ihre Aktivitäten einstellen müssen und um eine Genehmigung bei den Berechtigten nachfragen müssen. Das haben sie nicht getan.
mw: Wie ging es weiter? Ende: Als wir feststellten, dass die Anfragen der Anbieter ausblieben und auch die GEMA keine vernünftig auswertbaren Abrechnungsunterlagen von den Anbietern erhielt, haben wir im Frühsommer 2001 unsererseits begonnen, die Anbieter gezielt abzumahnen. Zur Ermittlung des illegal genutzten Repertoires haben wir einen Student eingestellt, der die Websites absurfte und die illegal genutzten Titel ermittelte. Dieser Prozess läuft übrigens permanent weiter. Einige Anbieter wurden mehrfach abgemahnt, da sie ihre Klingeltöne über mehrere Sites angeboten hatten. Danach kamen die Anbieter notgedrungen auf uns zu, um zu verhandeln. Mit einigen haben wir uns geeinigt, bei anderen laufen die Verhandlungen noch und mit einigen anderen, die sich organisiert haben, sind wir mittlerweile auf einem guten Weg. Einige machen also das Geschäft mit uns, die anderen dürfen nicht. Ich habe mich in den vergangenen Monaten sehr viel mit diesem Thema beschäftigen müssen. Klingeltöne anzubieten kann lukrativ sein, ist aber auch ein sehr arbeitsintensives Thema.
mw.de: Wieviele Anbieter konnten Sie ausmachen? Ende: Wir haben 110 unterschiedliche Firmen ausgemacht. Abschlüsse konnten wir mit rund einem Drittel der Anbieter tätigen und über das Bearbeitungsrecht geeinigt. Mit allen weiteren sind wir so weit in den Verhandlungen fortgeschritten, dass wir in Kürze die Spreu vom Weizen getrennt haben werden.
mw.de: Ist der Verband ebenfalls losmarschiert gegen die illegalen Anbieter? Ende: Wir haben das selber in die Hand genommen und die Verhandlungen sehr bewusst isoliert geführt, nicht zuletzt, da wir andernfalls befürchten mussten, dass kartellrechtliche Aspekte gegen uns wirksam gemacht worden wären.
mw.de: Gab es keinerlei Absprachen beispielsweise mit Warner Chappell oder Sony/ATV? Ende: Nein, absolut nicht. Was ich weiß, weiß ich von den Anbietern, die mir erzählten, wie Warner/Chappell oder Sony/ATV das Thema angeblich behandeln. Eine informelle Ebene zwischen den Verlagen existiert nicht, was ich weniger bedauere als die Klingeltonanbieter. Wir haben immer unsere Angelegenheiten selbst verhandelt. Die Anbieter würden natürlich am liebsten ausschließlich mit der GEMA zusammenarbeiten, um nur einen Partner bezüglich der Rechteklärung zu haben. In dem derzeitigen Stadium ist das aber außer Diskussion.
mw: Was sagt die GEMA dazu? Ende: Der GEMA wäre es bestimmt nicht unangenehm, wenn wir das Bearbeitungsrecht auf die GEMA übertragen würden. Das ist aber nicht vorgesehen, da wir unsere Autoren, wenn ein Wunsch auf Bearbeitung vorliegt, fragen müssen. Im Vergleich zu dem aufwendigen Genehmigungsprozess ist das Inkasso relativ leicht zu administrieren und wird von uns durchgeführt.
mw: Wie sieht es beim mechanischen Recht und beim Aufführungsrecht aus? Ende: Hier überlassen wir zur Zeit die Wahrnehmung unserer Rechte der GEMA. Wir denken, dass wir nunmehr durch die neuen Tarife, die seit dem 1. Januar gültig sind, in der Summe eine vernünftige wirtschaftliche Abdeckung erreicht haben.
mw: Hat die Branche auf die Klingelton-Problematik schnell genug reagiert? Ende: Im Prinzip hat die Branche sehr schnell reagiert. Ab Oktober 2000 fing dieses Medium an, sich in Deutschland vorsichtig zu etablieren. Ab Januar wurden Stückzahlen erreicht, die interessant waren. Wenn man dann ein dreiviertel Jahr später in der Lage ist, diese neue Form der Verwertung rechtlich einwandfrei mit den meisten Anbietern abwickeln zu können und ein angemessenes Inkasso vorzunehmen, dann ist das relativ schnell.
mw: Wieviele Cent bekommt Michel van Dyke, wenn ich mir das von ihm verfasste „Du trägst keine Liebe in dir“ als Klingelton auf mein Handy ziehe? Ende: Er würde als Mindestlizenz auf der GEMA-Seite zehn Cents bekommen und auf der Verleger-Seite für die Bearbeitung um die 20 Cents Mindestgebühr. Der Prozentsatz auf der GEMA-Seite liegt bei 15 Prozent minus 20 Prozent Rabatt, berechnet auf der Basis des Brutto-Klingelton-Preises. Je nach dem vom Anbieter an den Kunden berechneten Bruttopreis kann der Erlös höher liegen.
mw: Nehmen wir an, ein Klingelton kostet zwei Euro. Ende: Dann würde die GEMA 24 Euro Cents kassieren – 15 Prozent abzüglich 20 Prozent. Der von uns berechnete Prozentsatz für die Bearbeitung variiert abhängig vom Bruttopreis des Klingeltons. Im Durchschnitt kassieren wir zwischen 30 – 60 Cents pro Abruf.
mw: Ist für einen Autor die Freigabe seines Stücks für einen Klingelton finanziell attraktiv? Ende: Für manche ja. Andere Autoren erklären uns, dass sie das nicht wünschen, weil sie ihre Melodie nicht in dieser Form verunstaltet hören möchten. Es gibt durchaus Titel, die über 100.000 mal runtergeladen werden. Titel, bei denen man sich freuen würde, wenn die Single genauso viel verkauft. Grundsätzlich ist die Genehmigung des Autors unabdingbar, bevor der Klingelton angeboten wird.
mw: Konkurriert ein Klingelton mit einem Tonträger? Ende: Ein Klingelton ist ein zusätzliches Angebot im Freizeitbereich, das relativ teuer ist. Wir sind angetreten, um unsere Autoren aber auch die Konsumenten vor Ausbeutung zu schützen. Die Konsumenten mussten zum Teil bis zu 10 Euro für einen Klingelton zahlen und die Autoren bekamen davon keinen Cent. Wir als EMI Music Publishing haben in unseren Verträgen eine Art Sanktion eingebaut, wenn ein Klingelton unverhältnismäßig teuer angeboten wird.
mw: Sie wirken also auf die Qualität des Angebots ein? Ende: Ja. Auf alle Fälle. Das ist unser Ziel. Letztlich fällt es immer auf den Künstler zurück. Wenn ein Jugendlicher etwa für einen Klingelton von Robbie Williams neun Euro bezahlen muss, entsteht der Eindruck, dass dieser sich die Taschen füllt. In Wirklichkeit macht sich möglicherweise irgendein Anbieter, der nebenbei Sex-Lines betreibt, von dem Geld ein schönes Leben, und die eigentlichen Rechteinhaber gehen leer aus. Hier haben wir Korrekturen vorgenommen, die nicht zu Lasten des Konsumenten gehen.
mw: Wie groß ist der Gesamtmarkt, der mit Klingeltönen pro Jahr umgesetzt wird? Ende: Ich bin weit davon entfernt, den gesamten Markt überblicken zu können und habe die wildesten Zahlen gehört. Aber ich weiß, was die Anbieter, mit denen wir abgeschlossen haben, umsetzen. Das sind teilweise beeindruckende Zahlen. Konkreter kann ich es nicht sagen. Frühestens in einem halben Jahr werden wir einen genaueren Überblick haben. Dann können wir unsere Zahlen mit denen der GEMA vergleichen und den Gesamtmarkt besser einschätzen.
mw: Würde es Sie reizen, die Klingeltöne auf einer eigenen Website selber zu verkaufen? Ende: Dieses Geschäft ist zur Zeit bei anderen besser aufgehoben. Wir haben natürlich dran gedacht, aber in erster Linie sind wir ein Verlag. Wir produzieren, aber wir sind kein Vermarkter. In der EMI-Struktur gibt es mit Capitol und Virgin zwei sehr gute Marketing-Gesellschaften, und wenn die dieses Geschäft betreiben wollen, ist das deren Entscheidung. Wir als Verlag der Gruppe haben andere Prioritäten. Theoretisch könnten wir unsere Titel durchaus zum Beispiel zwei Wochen lang exklusiv anbieten und so schnelles Geld verdienen. Das halte ich allerdings für kurzsichtig, weil wir dann unseren Autoren, die diese Auswertungsform wünschen, die breite Palette der Anbieter vorenthalten würden. Wenn wir die Klingeltöne selber nicht anbieten, sind wir als eine neutrale Clearing-Stelle zwischengeschaltet. Es gibt gewisse Prinzipien, von denen ich sehr viel halte. Als Verleger bin ich in erster Linie dafür da, die Rechte des Autors zu schützen und legale Auswertungsmöglichkeiten nutzbringend zu erschließen.
mw: Hat der Schutz der Rechte Vorrang vor der finanziellen Auswertung? Ende: Den muss er haben. Eindeutig. Das ist die Voraussetzung für eine angemessene finanzielle Wertschöpfung.
mw: Haben Sie sich privat schon einmal einen Klingelton aufs Handy geladen? Ende: Erstaunlicherweise: Nein. Ich habe mir diverse angehört, aber irgendwann für mich entschieden, dass es nicht meine Welt ist. In der Firma haben wir reichlich runtergeladen, um festzustellen, was die Endverbraucher bezahlen müssen. Aber es war nichts dabei, was ich persönlich hätte haben müssen. Außerdem habe ich viele Autoren zu vertreten. Und auch wenn es merkwürdig klingt: Ich hänge mir mit gemischten Gefühlen Goldene Schallplatten im Büro auf, denn wenn ein Autor zu Besuch kommt, fragt er sich vielleicht, warum nicht seine Goldene an der Wand hängt. Genauso könnte er mich fragen, warum auf meinem Handy nicht seine Melodie erklingt. Also greife ich auf das zurück, was das Gerät an Bord hat.
mw: Durch die angekündigten neuen Formate wie MMS, iMode, Wap 2.0 und auch UMTS ist im Lager der Verbraucher nicht wenig Verunsicherung entstanden. Welchen Kurs schlagen Sie hier ein? Ende: Für uns ist nicht so sehr die Frage des Formates entscheidend als vielmehr die Durchsetzung der berechtigten Interessen unserer Urheber. Grundsätzlich sind wir offen für jede Verwertungsform unserer Copyrights – vorausgesetzt, die Anbieter halten sich an das mittlerweile hinlänglich bekannte Prozedere, wonach sie gehalten sind, sich die Genehmigung der Autoren für die Bearbeitung der Melodien über die Verlage einzuholen. Wie es scheint, hat I-Mode bei den Verbrauchern die Nase leicht vorn. Eine Prognose, welches Format sich letztlich durchsetzen wird, wage ich zur Zeit nicht.
mw: Vereinfachen oder verkomplizieren die kommenden polyphonen Klingeltöne die Lage? Ende: Ich sehe zur Zeit keine Veranlassung, unsere Politik in bezug auf polyphone Klingeltöne zu verändern. Auch hier gilt es, die bereits erwähnten Genehmigungsvorgänge einzuhalten und entsprechende Verträge mit den Verlagen/Autoren sowie den Verwertungsgesellschaften zu schließen. Möglicherweise sind die Vereinbarungen in bezug auf die Leistungsschutzrechte konkreter zu fassen als in der Vergangenheit. Da wir uns jedoch bisher nicht mit der Produktion von Klingeltönen befassen, sind dies Genehmigungsvorgänge, die von den Produzenten und den Studios abgewickelt werden müssen.



