Die IFPI hat den Beschluss des obersten kanadischen Berufungsgerichts von vergangener Woche gegrüßt, der Internet-Service-Provider (ISP) künftig verpflichtet könnte, die Identitäten von mutmaßlichen Filesharern preiszugeben. „Der Beschluss unterstreicht, dass die Provider die Namen der unerlaubten User freigeben müssen“, freute sich Allen Dixon, Chefanwalt der Londoner IFPI-Niederlassung. „Datenschutzgründe dürfen Besitzer des Urheberrechts nicht davon abhalten, Maßnahmen gegen Rechtsverletzungen zu ergreifen, und unerlaubter Datentausch ist in Kanada nicht legal.“ Die Canadian Recording Industry Association (CRIA) will seit über einem Jahr ISP per Gerichtsbeschluss dazu zwingen, die Identitäten von 29 Onlinenutzern preiszugeben, die im Verdacht stehen, insgesamt mehr als 43.500 Songs frei im Internet verfügbar gemacht zu haben.
IFPI freut sich über kanadisches Gerichtsurteil
Die IFPI hat den Beschluss des obersten kanadischen Berufungsgerichts begrüßt, der ISP künftig verpflichtet könnte, die Identitäten von mutmaßlichen Filesharern preiszugeben.


