Musik

Hollands Richter stellen Datenschutz über Auskunftsanspruch

Der Kampf der niederländischen Unterhaltungsindustrie gegen Filesharer bleibt ein Prozess mit Hindernissen. Nun wies auch ein Berufungsgericht das Gesuch der Antipiraterieorganisation Brein zurück, mit dem Internetanbieter zur Herausgabe von privaten Nutzerdaten gezwungen werden sollten.

Der Kampf der niederländischen Unterhaltungsindustrie gegen Filesharer bleibt ein Prozess mit Hindernissen. Nun wies auch ein Berufungsgericht das Gesuch der Antipiraterieorganisation Bescherming Rechten Entertainment Industrie Nederland (Brein) zurück, mit dem fünf Internetanbieter – u.a Wanadoo und Tiscali – zur Herausgabe von privaten Nutzerdaten gezwungen werden sollten. Damit bestätigten die Richter ein Urteil, das eine niedere Instanz vor einem Jahr in Utrecht gefällt hatte.

Brein wollte von den ISPs die realen Identitäten von 42 P2P-Nutzern erfahren, doch die Netzanbieter verweigerten die Herausgabe dieser Informationen unter Berufung auf Datenschutzrechte. Brein hatte die verdächtigten User mit Hilfe der US-Firma MediaSentry identifiziert. Dieses Vorgehen ist nach Ansicht des Berufungsgerichts nicht mit europäischen Richtlinien zum Datenschutz vereinbar, da das MediaSentry-System unter anderem nur unzureichend in der Lage sei, tatsächliche Rechtsverletzungen zu belegen.

Die Richter stützten sich bei dieser Einschätzung erneut auf die Sachverständigenmeinung der TU Delft, die die Arbeitsweise von MediaSentry als zu eingeschränkt und simplifizierend bezeichnet. Zudem durchsuche die Software der Amerikaner unbemerkt die Dateiordner mit freigegebenen Inhalten auf den Festplatten der P2P-Nutzer. Die Verantwortlichen bei Brein kündigten bereits erneut den Gang vor die nächsthöhere Instanz an.

Mehr zum Thema