Der Verlag musste sich in 27 Punkten verpflichten, Darstellungen und Behauptungen zum Leben von Herbie nicht zu wiederholen, da sie wahrheitswidrig seien. Weiterhin verbot das Landgericht Berlin mit der einstweiligen Verfügung in weiteren zwölf Punkten Schilderungen zu Herbert Grönemeyer in dem Buch, die schlicht der Unwahrheit entsprechen.
Das Gericht untersagt mit der Verfügung auch die weitere Auslieferung von Büchern, die noch die umstrittenen Behauptungen enthalten. Auch große Buchhandelsketten und Sortimenter verpflichteten sich zur Unterlassung.
Herbies angebliche „Biografie“ wurde niemals autorisiert, auch sprach Deutschlands erfolgreichster Sänger niemals mit einem Autor über sein Leben.


