Musik

Grammy-Abräumer vor Gericht

Die Macher hinter dem achtfachen Grammy-Siegeralbum „Genius Loves Company“, dem posthum veröffentlichten Werk von Ray Charles, droht juristisches Ungemach: Ein Plattenfirmenmann und ein Toningenieur haben Klage eingereicht.

Die Macher hinter dem achtfachen Grammy-Siegeralbum „Genius Loves Company“, dem posthum veröffentlichten Werk von Ray Charles mit zahlreichen Duettpartnern, droht gleich doppeltes juristisches Ungemach: Ein früherer Plattenfirmenmann und ein Toningenieur haben Klage gegen das Label Concord Records eingereicht.

Im ersten Fall geht es um angeblichen Ideenklau: Don Mizell, der als Anwalt bereits in Diensten von Plattenlabels und Radiostationen stand, will Concord und der Mutterholding Act III bereits im Jahr 2002 den Anstoß für ein Duettalbum mit Ray Charles gegeben haben. Später hätten seine Partner aber einen schriftlichen Vertrag mit ihm gebrochen. Mizell, dessen Klage sich gegen Act II, Concorde, Ray Charles Enterprises und Vermarktungspartner Starbucks richtet, fordert nun Schadensersatz in Höhe von einer Mio. Dollar.

Bereits kurz vor Mizell zuvor hatte der Toningenieur Mark Fleming Concord und Ray Charles Enterprises verklagt: Er fühlt sich in den Credits des Werks übergangen und fordert nun in drei Fällen jeweils 25.000 Dollar an Ersatzzahlungen.

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