Musik

GESAC weist Forderungen nach Reform der Lizenzvergabe zurück

Der Druck auf die europäischen Verwertungsgesellschaften lässt nicht nach. Nun haben weitere sieben Lobbygruppen die EU-Kommission ersucht, die Regeln für die Lizenzvergabe zur Onlinenutzung von Musik zu vereinfachen. Doch die GESAC protestiert.

Der Druck auf die europäischen Verwertungsgesellschaften lässt nicht nach. Nun haben weitere sieben Lobbygruppen die EU-Kommission ersucht, die Regeln für die Lizenzvergabe zur Onlinenutzung von Musik zu vereinfachen.

Für effiziente und technologieneutrale Verfahren plädierten in Brüssel die European Radio Association (AER), die European Broadcasting Union (EBU), die Association of Commercial Television (ACT), die European Cable Communications Association (ECCA), die European Information and Communications Technology and Consumer Electronics Industries Association (EICTA), der Hotel- und Gaststättenverband HORTEC und die Performing Arts Employers Associations League Europe (PEARLE).

Der Vorstoß rief jedoch umgehend den Protest der europäischen Vereinigung der Urheberrechtsgesellschaften hervor. Die GESAC (Groupement Européen des Sociétés d’Auteurs et Compositeurs) – Dachvereinigung von 34 Verwertungsgesellschaften in der EU, Norwegen und der Schweiz – bezeichnete die Forderungen nach einer Reform des Systems der kollektiven Rechtewahrnehmung für völlig fehl am Platz.

Dieses Konzept habe sich für alle Beteiligten bewährt. Beim gegenwärtigen Lizenzvergabesystem würden alle Autoren und Komponisten gleich behandelt – „unabhängig von Nationalität oder individueller Tonträgerverkaufszahl“ – und erhielten eine angemessene Vergütung. Aufgrund der bestehenden Gegenseitigkeitsabkommen, die die Urheberrechtsgesellschaften untereinander vereinbart haben, könnten Verwerter wie Radiosender oder Onlinemusikanbieter jederzeit Lizenzen für ein oder mehrere Territorien von einem einzigen GESAC-Mitglied erwerben.

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