Musik

Gericht weist Urheberrechtsklage gegen Britney Spears ab

Ein Richter in Indianapolis hat eine Klage des Songwriters Steven Wallace abgewiesen. Er war im Mai 2005 gegen Britney Spears vor Gericht gezogen und hatte dem Star Ideenklau vorgeworfen.

Ein Richter in Indianapolis hat eine Klage des Songwriters Steven Wallace abgewiesen. Er war im Mai 2005 gegen Britney Spears vor Gericht gezogen und hatte dem Star Ideenklau vorgeworfen. Wallace behauptete damals, dass der Spears-Hit „Sometimes“ eine Kopie einer seiner Songs sei. Zwar räumt Wallace ein, den betreffenden Song erst 2003 urheberrechtlich geschützt zu haben. Allerdings habe er das Lied bereits 1990 geschrieben und sich dabei des „Copyrights des armen Mannes“ bedient, als er sein Werk in einen versiegelten Umschlag packte und diesen mit einem Poststempel versehen ließ. 1994 will er den Song dann verschiedenen Verlagen vorgestellt haben.

„Ich kann nicht genug betonen, dass dies kein außergerichtlicher Vergleich war, sondern die Klage abgewiesen wurde“, sagte Spears‘ Anwalt David R. Baum. Es erfolge keinerlei Zahlung an den Kläger. Der Anwalt des Songwriters wollte das Urteil nicht kommentieren.

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