Das US-Berufungsgericht in San Francisco hat einen Antrag der Tauschbörse Napster auf eine erneute Anhörung abgewiesen. Napster wollte im Rahmen einer weiteren Verhandlung die im März erlassene einstweilige Verfügung noch einmal aufrollen lassen, da diese nach Ansicht des Unternehmens zu weit gefasst sei. Nach Abweisung des Antrags bleibt die Verfügung, die den Tauschdienst zwingt, urheberrechtlich geschützte Titel vom Tausch über den Online-Dienst auszuschließen, in Kraft. Napster hat nun noch die Möglichkeit vor dem US-Supreme Court Berufung einzulegen. Anderfalls bleibt dem Tauschdienst nur noch die Hoffnung auf die Hauptverhandlung, bei der ein endgültiges Urteil erlassen werden soll. Sollte auch dieses zu Ungunsten von Napster ausfallen, erwarten das Unternehmen möglicherweise Schadenersatzforderungen der Tonträgerfirmen in Millionen- oder sogar Milliarden-Höhe. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht bisher noch nicht fest.
Gericht weist Napster-Antrag auf erneute Anhörung ab
Das US-Berufungsgericht in San Francisco einen Antrag der Tauschbörse Napster für eine erneute Anhörung abgewiesen.


