Die in der ZPÜ zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften (unter anderem auch die GEMA) sowie die Gesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst haben sich im Juli mit dem BITKOM über einen Vergleich geeinigt. Damit ist der Streit über die Zahlung von Urhebervergütungen für CD-Brenner beigelegt. Die Regelung basiert auf einem Schlichtungsvorschlag von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin. Rückwirkend zum 1. Juli 2001 gilt somit ein neuer Vergütungstarif: Für jeden CD-Brenner in und an PCs müssen Hersteller und Importeure nun 7,50 Euro abführen. Allen betroffenen BITKOM-Mitgliedern gewährt die ZPÜ 20 Prozent Rabatt. Die Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2003 und verlängert sich ohne fristgerechte Kündigung automatisch um ein weiteres Jahr. GEMA-Chef Reinhold Kreile dankte in einer ersten Stellungnahme der Justizministerin für ihren „zielführenden und engagierten Einsatz im Mediationsverfahren“. Gleichwohl bleibe jedoch eine Forderung auf der Tagesordnung: „Die Vergütungssätze für privates Kopieren, die seit 1985 nicht mehr angepasst wurden, deutlich zu erhöhen – wie dies die Bundesregierung selbst bereits in ihrem letzen Vergütungsbericht angekündigt hat.“ Auch Thorsten Braun, Syndikus der IFPI, findet: „Mit der Einigung ist endlich anerkannt, dass Künstlern und Tonträgerherstellern eine Vergütung für CD-Brenner zusteht. Freilich ist die Höhe der Vergütung ein Kompromiss am unteren Ende. Klar ist aber auch das Ziel der Phonowirtschaft, Musik zu verkaufen und Kopieren zurückzudrängen. Dafür brauchen wir Kopierschutzsysteme und deren lückenlosen Schutz gegen Umgehung durch das zu novellierende Urheberrechtsgesetz.“
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