Bei der am 26. und 27. Juni turnusgemäß in München stattfindenden Mitgliederversammlung der GEMA steht neben der Präsentation des auch die Vorstellung der GEMA-Tarife für den Online-Bereich auf der Tagesordnung. Der Aufsichtsrat der Urheberrechtsgesellschaft hat bereits vor der Mitgliederversammlung in seiner Mai-Sitzung neue Tarife für die Lizenzierung von Musik im Online-Bereich genehmigt. Die neuen Vergütungssätze sind bis zum 31. Dezember 2001 befristet, da die GEMA mit möglichen notwendigen Anpassungen auf Grund der Marktentwicklung rechnet. Im einzelnen handelt es sich um die Sätze für die Veranstaltung von Internetradio (S-VR/IntR), für Klingeltöne und Music-on-Demand mit Download (VR-OD 1), für Websites zu Präsentationszwecken (VR-W 1) sowie für Websites mit E-Commerce (VR-W 2). Zudem will die GEMA die Vergütungssätze für Music-on-Demand mit und ohne Download demnächst veröffentlichen. Weiter führende Informationen zu den Online-Tarifsätzen finden Sie hier.
GEMA informiert die Mitglieder
Bei der am 26. und 27. Juni in München stattfindenden Mitgliederversammlung der GEMA steht neben der Präsentation des Geschäftsberichts auch die Vorstellung der GEMA-Tarife für den Online-Bereich auf der Tagesordnung.


