Vor genau 100 Jahren, anno 1903, unternahm man in Deutschland die ersten wichtigen Schritte, um die Rechte der Urheber zu schützen: Der Komponist Richard Strauss, der sich stark auf dem Gebiet des internationalen Copyrights engagierte, gründete die Gesellschaft Deutscher Tonsetzer (GDT) und die erste deutsche Urheberrechtsgesellschaft. Strauss spielte auch bei der Verabschiedung des ersten deutschen Urheberrechtsgesetzes eine entscheidende Rolle und war zudem von 1938 bis 1946 Präsident der internationalen Dachgesellschaft CISAC. Die erste GEMA (Genossenschaft zur Verwertung Musikalischer Aufführungsrechte) wurde 1915 von einer Gruppe von Komponisten als Kooperative gegründet. 1930 dann verschmolzen GDT, GEMA und die österreichische Gesellschaft AKM zu einer gemeinsamen Dachorganisation, die das alleinige Recht hatte, Tantiemen aus Live-Aufführungen und Rundfunksendungen abzuschöpfen und auszuschütten. Internationale Annerkennung 1933 installierte die Führung des Deutschen Reichs jedoch als neuen Verband die STAGMA, die sämtliche Aufführungs- und mechanische Rechte kontrollierte. Erst 1947 kam die alte Abkürzung GEMA wieder zu ihrem Recht – diesmal allerdings stand sie für eine komplett neu aufgebaute Organisation, nämlich für die „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“. In den vergangenen fünfeinhalb Dekaden hat sich diese GEMA internationale Anerkennung als eine der wachsamsten und aktivsten Urheberorganisationen der Welt erworben. Die GEMA erreichte nicht nur beispielhafte Effizienz bei Inkasso und Verteilung von Erlösen aus mechanischen und Aufführungsrechten, sondern entfaltete auch unermüdliche Aktivitäten im Kampf gegen die illegale Auswertung urheberrechtlich geschützter Werke.
Professor Klaus-Michael Karnstedt, Europapräsident von Peer Music und GEMA-Aufsichtsrat, sagt: „Die Einführung einer Geräteabgabe im Jahr 1965 und einer Leercassettenabgabe 20 Jahre später waren wichtige Etappen in der Geschichte der GEMA. Und vor kurzer Zeit erst gelang es der GEMA nach langem Kampf, eine Geräteabgabe auf Computer-Hardware durchzusetzen. Dies ist ein weiterer bedeutender Sieg.“ Und Karnstedt betont: „Die GEMA plädiert schon lange dafür, dass die Abgaben für Privatkopien erhöht werden müssen. Denn seit ihrer Einführung blieben sie unverändert niedrig, was in keinem Verhältnis zu den Verlusten steht, die Rechteinhaber aufgrund des erlaubten Privatkopierens erleiden müssen. Die Gesellschaft setzt sich außerdem mit Nachdruck dafür ein, dass die Gesetzgebungen der einzelnen EU-Länder untereinander angepasst werden und dass sich auch Großbritannien, Irland, Luxemburg und Griechenland anschließen.“
Die GEMA verfolgt außerdem eine aufgeschlossene Politik bei der Finanzierung von sozialen und kulturellen Aktivitäten, für die sie zehn Prozent der Einnahmen aus Aufführungsrechten zur Verfügung stellt. Per Gesetz vom 9. September 1965 wurden die deutschen Verwertungsgesellschaften der Rechtsaufsicht des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts in München unterstellt. Dieser hat, zusammen mit dem Bundeskartellamt, die Vollmacht, neue Verwertungsgesellschaften zuzulassen wie auch die Zulassung von Gesellschaften zu widerrufen. In den vergangenen zehn Jahren sind die Einnahmen der GEMA kontinuierlich angestiegen – von 581,6 Millionen Euro 1992 auf 810,5 Millionen Euro im Jahr 2001, eine Zahl, die lediglich vom Ergebnis der japanischen Verwertungsgesellschaft JASRAC übertroffen wird. Die Einnahmen 2001 sind im Vergleich zum Vorjahr um 9,117 Millionen Euro (1,14 Prozent) gestiegen; in 2000 lag der Wert noch bei 801,4 Millionen Euro. Daraus ergab sich als Summe der Ausschüttungen für 2001 ein Rekordbetrag in Höhe von 692,6 Millionen Euro.
Andererseits konnten die Verwaltungskosten von 14,6 Prozent in 2000 auf 14,5 Prozent in 2001 gesenkt werden. Und im Jahr 2001 zahlte die GEMA an ausländische Gesellschaften 223,72 Millionen Euro; die Einkünfte aus dem Ausland beliefen sich auf 56,405 Millionen Euro. Am 31. Dezember 2001 hatte die GEMA insgesamt 58.870 Mitglieder, davon 51.309 Komponisten und Textdichter, 4.366 Musikverlage und 3.195 Erben eines künstlerischen Nachlasses. Die Zahl der Mitglieder stieg anno 2001 um 3.143 an. Zum Hundertsten kann die GEMA also unterm Strich mit berechtigtem Stolz auf ein stets nachhaltiges Eintreten für den Schutz der Urheberrechte zurückblicken. Und sie kann mit den Errungenschaften der Vergangenheit höchst zufrieden sein. Doch sie hat auch erkannt, dass Selbstgefälligkeit fehl am Platze wäre. Die Zukunft hat bereits begonnen Die GEMA ist sich der gewaltigen Herausforderungen, die in der Zukunft auf sie zukommen, durchaus bewusst. Hierzu sagt Prof. Klaus-Michael Karnstedt: „Die GEMA muss sich schon jetzt verstärkt mit Klingeltönen und Downloading befassen, und sie wird in diesen Bereichen sicherlich noch aggressiver werden. In Bezug auf Online-Business steht die GEMA auf dem Standpunkt, dass die Provider, die eine Kopiermöglichkeit eröffnen, sei es für private oder kommerzielle Zwecke, dafür auch eine angemessene Vergütung an die Autorengesellschaft zahlen müssen.“ Eine weitere Herausforderung erwächst der GEMA von Seiten der Tonträgerindustrie, die seit langem eine Reduzierung der Abgaben für mechanische Rechte fordert. „Die Diskussionen zwischen den Dachverbänden BIEM und IFPI sind festgefahren, seitdem der alte Vertrag im Juni 2000 auslief“, erklärt Karnstedt. „Wir arbeiten immer noch auf der alten Basis – mit einem Anteil von 9,01 Prozent in Kontinentaleuropa und von 8,5 Prozent in Großbritannien. Und da Universal in Brüssel gegen BIEM wegen Missbrauchs einer Monopolstellung klagt, entsteht zusätzlicher Druck.“
Dabei liege die Monopolsituation von BIEM und GEMA im ureigensten Interesse der Kreativen, betont Karnstedt, denn so gebe es keine Wettbewerbselemente, die sich mindernd auf die Tantiemensätze auswirken könnten. „Doch obwohl die Europäische Union eher verbraucherfreundlich als urheberfreundlich ist, glaube ich nicht, dass Universal mit seiner Klage Erfolg haben wird. Denn das läge nicht im Interesse amerikanischer und britischer Musikverleger und Autoren, die zu einem großen Teil für das von BIEM geschützte Repertoire verantwortlich zeichnen.“ Trotz des gravierenden Rückgangs der Tonträgerverkäufe in Deutschland zeigt sich Karnstedt mit Blick auf die Zukunft optimistisch: „Ich bin überzeugt, dass es nach der gegenwärtigen Krise einen neuen Anfang geben wird, bei dem dann die Qualität der Inhalte den Ausschlag gibt. So sehr ich die Einschätzung respektiere, dass die Tonträgerverkäufe wegen der Brennerei und des illegalen Herunterladens zurückgehen – ich glaube dennoch, dass der Konsument viel weniger dazu neigt, unautorisierte Kopien zu machen, wenn die Qualität wirklich hoch ist. Herbert Grönemeyer kann schließlich zwei Millionen Platten in drei Monaten verkaufen, Robbie Williams mehr als eine Million Singles und Alben in zweieinhalb Monaten. Wenn es um solche hochwertigen Produkte geht, wollen die Leute die Originale kaufen und geben sich nicht mit gebrannten Kopien zufrieden.“
Die Plattenfirmen sollten aufhören, sich so sehr auf die Teens und Twens zu stützen und stattdessen mehr Anstrengungen unternehmen, um Platten für die Altersgruppe ab 35 zu produzieren – „für Leute, die es sich leisten können, auf einen Schlag fünf oder sechs CDs zu kaufen“. Und wie sieht die Zukunft der Verwertungsgesellschaften aus? Karnstedt kann sich gut vorstellen, dass es in fünf oder sechs Jahren nur noch drei Verwertungsgesellschaften – zum Beispiel GEMA, SACEM/SDRM (Frankreich) und PRS/MCPS (UK) – gibt, die Urheberrechte europaweit verwalten, während die kleineren Gesellschaften als angeschlossene Organisationen auf nationaler Ebene agieren. Außerdem könne er sich vorstellen, meint er, dass sich bis dahin die Landschaft der Subverleger völlig verändert haben wird. Wie auch immer das Szenario aussehen wird: Die GEMA wird auch weiterhin eine Hauptrolle darin spielen.



