Musik

GEMA begrüßt Urteil zu Urheberrechtsabgaben

Die GEMA bezeichnet das Urteil des Landgerichts Stuttgart, wonach CD-Brenner unter die Abgabepflicht für analoge Kopiergeräte fallen, als „Signalwirkung für die gesamte Branche“.

Die GEMA hat das des Landgerichts Stuttgart, das den Computerhersteller Hewlett-Packard verpflichtet, rückwirkend für alle seit dem 1. Februar 1998 verkauften CD-Brenner eine Abgabe zu entrichten, positiv aufgenommen. Es habe eine Signalwirkung für die gesamte Branche, so GEMA-Sprecher Hans-Herwig Geyer. Erstmals habe damit ein deutsches Gericht grundsätzlich festgestellt, dass die Regelungen für die analoge Welt auch für die digitale Welt gelten. In der Begründung des Urteils heißt es, dass CD-Brenner den Gesetzen für privates Kopieren unterliegen und somit unter die Abgabepflicht für analoge Kopiergeräte fallen. Hewlett-Packard will gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung einlegen.