Musik

Geizgeile US-Bürger können mit Schecks rechnen

In der kommenden Woche will ein US-Bundesrichter über das Ende des Streits zwischen der Musikbranche und Verbraucherschützern entscheiden. Rund 3,5 Mio. US-Bürger können dann mit Schecks im Wert einer CD rechnen.

In der kommenden Woche will ein US-Bundesrichter über das Ende des langjährigen Streits zwischen Plattenfirmen, Handelsketten und Verbraucherschützern entscheiden. Die fünf Majorkonzerne sowie die Handelsketten Musicland, Transworld Entertainment und Tower Records hatten sich im Oktober 2002 wegen angeblicher Preisabsprachen im Rahmen des Minimum-Advertising-Pricing (MAP) in den 90er-Jahren mit den Behörden auf eine Entschädigungszahlung von insgesamt 143 Mio. Dollar geeinigt. Die Summe soll in Form von Schecks an registrierte Verbraucher und in Form von CD-Spenden an Bibliotheken und Schulen ausgeschüttet werden. Sollte Richter D. Brock Hornby diesem Vergleich zustimmen, können 3,5 Mio. registrierte US-Bürger mit Schecks in Höhe von jeweils rund 12,60 Dollar rechnen, umgerechnet etwa der Wert einer Angebots-CD. Außerdem stellen die betroffenen Firmen 5,6 Mio. CDs im Wert von rund 75 Mio. Dollar für öffentliche Einrichtungen zur Verfügung. Die verbleibende Summe in Höhe von rund 23 Mio. Dollar fließt voraussichtlich in Anwaltsgehälter und Distributionskosten.

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