Musik

Französisches Gericht spricht Filesharer frei

Während Interessengruppen in Frankreich um ein neues Urheberrecht ringen, das auch eine Zwangslizenz für P2P-Dienste vorsehen könnte, wurde nun ein Gerichtsurteil bekannt, das einem Filesharer die Legalität seines Dateientauschs attestiert.

Während die verschiedenen Interessengruppen in Frankreich gerade um ein neues Urheberrecht ringen, das eventuell auch eine Zwangslizenzierung an P2P-Dienste vorsehen wird, wurde nun ein Gerichtsurteil aus dem Dezember bekannt, das einem Filesharer die Legalität seines Dateientauschs attestierte. Die SCPP (Société Civile des Producteurs Phonographiques) hatte einen jungen Mann („Antoine G.“) verklagt. Er soll 1.212 urheberrechtlich geschützte Songs über KaZaA heruntergeladen und danach angeboten haben.

Der Richter sprach den Mann jedoch mit der Begründung frei, dabei handle es sich um privates Kopieren. Da keine wirtschaftlichen Interessen hinter der P2P-Nutzung standen, sei das Filesharing legal. Die SCPP wird selbstverständlich in Berufung gehen, doch dieses Urteil könnte ein Signal für die französischen Parlamentarier sein, die in den kommenden Wochen über die Urheberrechtsreform des Landes abstimmen werden.

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