Eine Bagatellklausel für französische Filesharer wurde im Sommer 2006 im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zum neuen Urheberrecht in letzter Minute verhindert. Nun setzt sich das Geringfügigkeitsprinzip jedoch bei der Strafverfolgung durch.
Der französische Staatsrat hat zugelassen, dass Ermittlungsbehörden den Datenverkehr in P2P-Netzwerken überwachen und Filesharer, die innerhalb von 24 Stunden mehr als 50 Dateien zum Download anbieten, genauer unter die Lupe nehmen dürfen. Dabei geben sich die „P2P-Flics“ als normale Nutzer aus und besorgen sich anhand der IP-Adressen über die Netzanbieter die Klarnamen der jeweiligen Verdächtigen. Je nach Umfang der Urheberrechtsverletzung leiten die Ermittler dann Zivil- oder Strafverfahren ein. Wer weniger als 50 Files pro Tag tauscht, kommt offenbar ungeschoren davon.
Der Schwerpunkt der Überwachung soll auf den populären P2P-Plattformen eDonkey, KaZaA, BitTorrent und SoulSeek liegen. Die Strafverfolger bedienen sich im Fall von Musiktransfers einer Schablone: Die Musikindustrie hat den Ermittlern eine Datenbank mit 10.000 Songs zu Vergleichszwecken zur Verfügung gestellt, berichtet ZDnet France.
Datenschützer in Frankreich hatten vorgeschlagen, dass ertappten P2P-Usern zunächst Warnungen per E-Mail zugeschickt werden sollen, doch der Staatsrat lehnte dies ab. Ursprünglich wollten die Gesetzgeber einen Passus ins Urheberrecht einbauen, der für Downloads aus illegalen Quellen zum Privatgebrauch eine Art Strafzettel in Höhe von 38 Euro vorsah. Das Vorhaben ließ sich indes nicht durchsetzen. Für das Uploaden von urheberrechtlich geschützten Inhalten, professionelles Raubkopieren oder den Vertrieb von Software zum Raubkopieren oder zum Knacken des Kopierschutzes drohen nun Geldbußen von bis zu 30.000 Euro und Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten.


