Die EU-Kommission wird in den kommenden Tagen eine Empfehlung zur Reform der Lizenzierung von Musik für die Onlinevermarktung vorlegen. Es wird erwartet, dass Brüssel dabei die freie Wahl einer Urheberrechtsgesellschaft innerhalb der EU-25 vorschlagen wird. Musikdienste und Künstler würden somit selbst entscheiden, an wen sie Tantiemen bezahlen bzw. wer sie in Europa vertritt. Ursprünglich rechneten Beobachter mit einer bindenden legislativen Vorgabe der EU-Kommission, doch es scheint, als wolle Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy lediglich eine Handlungsempfehlung aussprechen.
Dies ließe unter Umständen in der Folge noch mehr Gestaltungsspielraum für die betroffenen Parteien, die dann untereinander eine kommissionsfreundliche Lösung erarbeiten könnten. Aus EU-Kreisen heißt es, die Kommission werde unter Bezugnahme auf ihre Marktstudie aus dem Juli eine Mischung aus den von ihr vorgeschlagenen Optionen zwei und drei anbieten. Diese Studie hatte es in sich: Während sich die EU verbesserte Rahmenbedingungen zum schnelleren Wachstum des Onlinemusikmarkts und mehr Transparenz bei der grenzüberschreitenden Tantiemenausschüttung zum Ziel gesetzt hat, wird die Vorgehensweise von vielen in der Branche mit Skepsis gesehen. Anstelle des bisherigen Systems, das eine Rechtewahrnehmung durch nationale Verwertungsgesellschaften in Verbindung mit multilateralen Verteilungsabkommen mit Schwestergesellschaften vorsieht, favorisiert Brüssel künftig den freien Wettbewerb der Urheberrechtsorganisationen und die Wahlmöglichkeit für Rechteinhaber, sich innerhalb der EU eine grenzüberschreitend tätige Verwertungsgesellschaft nach Wunsch zu suchen.
Was Marktwirtschaftler als Öffnung und Schritt hin zu mehr Transparenz werten, was großen Rechteinhabern mehr Flexibilität und womöglich größeren finanziellen Spielraum geben könnte, wird von kleinen und mittelständischen Firmen eher mit Argwohn gesehen. Sie fürchten um die Tragfähigkeit der bewährten Solidargemeinschaft, die ihnen die kollektive Rechtewahrnehmung bietet. Zudem könnten kleinere Urheberrechtsgesellschaften bei diesem Wettbewerb auf der Strecke bleiben.


