Musik

EU stellt erste Details zum Onlinelizenzmodell vor

EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy hat in einer Rede vor der Londoner Kreativwirtschaftskonferenz die Rahmenbedingungen der kommenden Empfehlung der Kommission zur Vereinfachung und Harmonisierung der Lizenzierung von Onlinemusik vorgestellt.

EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy hat in einer Rede vor der Londoner Kreativwirtschaftskonferenz am 7. Oktober die Rahmenbedingungen der kommenden Empfehlung der Kommission zur Vereinfachung und Harmonisierung der Lizenzierung von Onlinemusik vorgestellt: „Wir brauchen ein neues Modell zur Lizenzierung von Urheberrechten, die sich auf einer Wellenlänge mit den Ansprüchen des Internet-Zeitalters befindet“, postuliert McCreevy. Während sich die Technik rasant weiterentwickelt hätte, habe die Lizenzierung von Musik nicht Schritt halten können.

Das soll sich nun nach Vorstellungen des Kommissars ändern: In den kommenden Tagen will er, soviel war auch schon zuvor bekannt, den Mitgliedsstaaten eine Empfehlung zur künftigen Umsetzung von Lizenzierungsmodellen zukommen lassen. Zwar verriet McCreevy noch nicht den exakten Wortlaut der Empfehlung, doch soll es interessierten Anbietern künftig auf jeden Fall möglich sein, europaweit gültige Lizenzen zu erhalten. Laut McCreevy sollen Rechteinhaber die Möglichkeit haben, eine Verwertungsgesellschaft ihrer Wahl mit der Wahrnehmung ihrer Rechte zu beauftragen, völlig unabhängig von Fragen der nationalen Herkunft oder dem Sitz. Gleiches soll auch auf Seiten der Rechtenutzer, also z.B. der Betreiber eines Downloadangebots gelten.

„Uns allen sollte klar sein, dass der Onlinemarkt für Musik ein riesiges Potenzial bietet, das es aber in seiner Gänze noch zu erschließen gilt“, sagte der Kommissar. In Europa mache man aber nicht den Anschein, als wolle man die gebotenen Möglichkeiten wirklich ausschöpfen: „Das europäische Modell der Rechteverwertung gehört eher ins 19. als ins 21. Jahrhundert“, kritisierte er. Die nach Territorien aufgeteilte Art der Rechteverwertung sei „zu umständlich und zu teuer“.

Auf rechtlicher Ebene wolle die EU es dennoch zunächst bei einer Empfehlung belassen, die die Rahmenbedingungen des Lizenzgeschäfts abstecken soll. Mit diesem Instrument, das McCreevy selbst als relativ schwach einstuft, wolle er dem Markt die Möglichkeit geben, sich in die seiner Meinung nach angemessene Richtung zu entwickeln. „Sollte das nicht geschehen, und wir werden das selbstverständlich sehr genau verfolgen, müssen wir wohl einen verbindlicheren Rechtsweg einschlagen.“

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