Eine Grundsatzentscheidug der EU-Komission sieht vor, dass die europäischen Staaten in Zukunft über die Rundfunkgebühren selbst entscheiden können. Nun dürfen die Mitgliedsstaaten den öffentlich-rechtlichen Auftrag und seine Finanzierung „grundsätzlich nach eigenem Ermessen gestalten“, teilte die Brüsseler Behörde mit. Gleichzeitig verlangt die Behörde jedoch Transparenz, um die Verhältnismäßigkeit der staatlichen Finanzierung beurteilen und Missbrauch feststellen zu können. Zudem fordert sie von den EU-Ländern eine klare Definition des öffentlich-rechtlichen Auftrags, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern.
EU-Staaten erhalten Entscheidungsfreiheit über Rundfunkgebühren
Eine Grundsatzentscheidug der EU-Komission sieht vor, dass die europäischen Staaten in Zukunft über die Rundfunkgebühren selbst entscheiden können.


