Musik

EU greift Urhebergesellschaften an

Die EU-Kommission hat Untersuchungen gegen GEMA, Suisa und 14 weitere Urheberrechtsgesellschaften aufgenommen. Die Wettbewerbshüter befürchten, dass ein im April 2001 geschlossenes Abkommen gegen EU-Recht verstoßen könnte.

Die EU-Kommission hat Untersuchungen gegen die GEMA, Suisa und 14 weitere Urheberrechtsgesellschaften aufgenommen. Die EU befürchtet, dass ein im April 2001 geschlossenes Abkommen gegen das Wettbewerbsrecht der Union verstoßen könnte: Das so genannte Santiago-Abkommen würde die nationalen Monopole der Gesellschaften bei der traditionellen Auswertung von Aufnahmen und Konzerten auch auf das Internet übertragen. Dies sei aber technisch nicht gerechtfertigt und würde mit dem grenzübergreifenden Charakter des Internets kollidieren, kritisiert die Kommission. Zudem würde der fehlende Wettbewerb zwischen den Gesellschaften über die Landesgrenzen hinaus das Entstehen eines gemeinsamen Markts für grenzübergreifende Angebote etwa von europaweit aktiv werden wollenden Musikdiensten massiv behindern. Die Kommission bezeichnet diese Einschätzung allerdings als vorläufig und fordert die Urheberrechtsgesellschaften zu Stellungnahmen binnen zweieinhalb Monate auf. Parallel dazu stellt die Kommission auch eine Anhörung in Aussicht, bei der die Gesellschaften ihre Argumente den Wettbewerbshütern direkt erläutern können sollen. Neben GEMA und Suisa sind u. a. auch PRS, Sacem, und Buma von der Untersuchung betroffen.

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