Musik

EU erleichtert Maßnahmen gegen Piraterie

Der Ministerrat der EU machte am 22. Juli den Weg für eine neue Verordnung zum Schutz vor Produkt- und Markenpiraterie frei.

Der Ministerrat der EU machte am 22. Juli den Weg für eine neue Verordnung zum Schutz der Inhaber geistigen Eigentums vor Produkt- und Markenpiraterie frei. Die Gemeinschaft reagiert damit auf den Anstieg gefälschter Produkte am weltweiten Handel und das wachsende Engagment des organisiserten Verbrechens in diesem Bereich: Während 1998 noch zehn Mio. gefälschte Artikel an den Außengrenzen der EU beschlagnahmt wurden, waren es im Jahr 2001 bereits 100 Mio. Artikel, darunter neben Textilien auch viele CDs und DVDs, vor allem aus Asien und Osteuropa. Der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Frits Bolkenstein begrüßte die schnelle Einigung der EU-Mitglieder, die die neue Verordnung nach nur sechsmonatiger Beratung erließen: „Produktfälschungen und Piraterie gefährden den Innovationsgeist und die Kreativität“, erklärte Bolkenstein. „Dieser Bereich trägt inzwischen zu fünf bis sieben Prozent aller weltweiten Handelsumsätze bei und führt in der EU zu Verlusten in Höhe von zwei Mrd. Euro.“ Die neue Regelung ermöglichte eine engere Zusammenarbeit von Herstellern und Zollbehörden. Außerdem gehen die anfallenden Verwaltungskosten nun nicht mehr zu Lasten der Unternehmen, eine Regelung, die vor allem mitelständischen Firmen das Vorgehen gegen die Piraterie erleichtern soll. Die EU-Verordnung tritt zum 1. Juli 2004 in Kraft und löst ein Gesetz aus dem Jahr 1994 ab.