Die EU-Kommission hat ein Steuerabschreibungskonzept der französischen Regierung abgesegnet. Künftig können Plattenfirmen in Frankreich einen Teil ihrer Produktionskosten beim Fiskus absetzen, wenn dadurch neue Talente und Instrumentalmusik gefördert wird. Die Pläne von Kulturminister Renaud Donnedieu de Vabres wurden erstmals auf der Midem im Januar publik.
Insgesamt soll dieses Programm der Musikbranche jährlich bis zu zehn Mio. Euro an Einsparungen bringen. Der Plan sieht vor, dass vorrangig kleine und mittlere Musikfirmen Ausgaben für A&R und Katalogdigitalisierung von der Steuer absetzen können. Pro Aufnahme können maximal Kosten von bis zu 350.000 Euro geltend gemacht werden. Jede Firma, die sich für das Programm qualifiziert, könnte somit jährlich bis zu 500.000 Euro Steuern gutgeschrieben bekommen.
Der französische Independentverband UPFI rechnet damit, dass rund 100 Labels in den Genuss der Abschreibungsregelung kommen werden. EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte, dieses Konzept zeige beispielhaft, wie Mitgliedsstaaten ihre Medien- und Kulturwirtschaft mit Beihilfen fördern können, ohne dabei gegen die Regeln des freien Wettbewerbs im Binnenmarkt zu verstoßen.



