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Erster schwedischer Downloader muss vor Gericht

In Schweden steht der erste mutmaßliche Filesharer wegen Urheberrechtsverletzung vor Gericht. Der 28-Jährige soll angeblich einen populären Film zum Download in P2P-Netzen angeboten haben. Ein Vorwurf, den der Verdächtigte zurückweist.

In Schweden steht der erste mutmaßliche Filesharer wegen Urheberrechtsverletzung vor Gericht. Der 28-Jährige soll angeblich einen populären Film zum Download in P2P-Netzen angeboten haben. Ein Vorwurf, den der Verdächtigte zurückweist. Der Fall schaffte es in Schweden auf die ersten Seiten der Tageszeitungen und erweist sich bislang als problematisch. Der Filesharer soll gegenüber der Polizei zugegeben haben, den schwedischen Film „Hip Hip Hora!“ zur Verfügung gestellt zu haben. Während des Prozesses in Stockholm erklärte der Beschuldigte, es handle sich wohl um ein Missverständnis: Er habe den Ermittlern nur gestanden, urheberrechtlich geschütztes Material aus dem Internet heruntergeladen zu haben. Von Upload war nie die Rede, dies hätte ihn die Polizei auch nicht gefragt. Bis zum 1. Juli waren Downloads in Schweden noch nicht illegal, Uploads hingegen schon. Der Verdächtigte beharrt jedoch darauf, sich nur als Downloader betätigt zu haben. Den besagten Film habe er nicht einmal auf seinem Rechner, geschweige den zum Download angeboten.

Der Fall bringt die Antipirateriebehörde Schwedens in Bedrängnis, weil sie offenbar nicht eindeutig nachweisen kann, wer den fraglichen illegalen Download getätigt hat. Der Verteidiger argumentierte vor Gericht, dass die Zuordnung einer IP-Adresse zu einer Onlinetransaktion nie exakt sein und von außen manipuliert werden kann. Unterdessen ist die Staatsanwaltschaft unschlüssig, ob sie eine Geld- oder Haftstrafe fordern soll und überließ diese Entscheidung dem Richter. Ein Urteil wird für den 25. Oktober erwartet.