Das Landgericht Berlin hat heute auf Antrag der GEMA, der deutschen Autorengesellschaft der Komponisten, Textdichter und Musikverleger, eine einstweilige Verfügung gegen die Diskothek Shark Club in Berlin beschlossen. In der Diskothek wird Musik öffentlich wiedergegeben, ohne die dafür notwendigen Nutzungsrechte von der GEMA erworben zu haben. Der Lizenzvertrag, den die GEMA dem Shark Club nach tariflich festgelegten Vergütungssätzen angeboten hat, wurde von dem Betreiber der Diskothek abgelehnt. Das Gericht hat nun dem dringenden Unterlassungsanspruch der GEMA nach § 97 Abs.1 UrhG zugestimmt. Bei Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld von€250.000 bzw. ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten gegen den Vorstand des Geschäftsbetriebes festgelegt.
Prof. Dr. Reinhold Kreile, Vorstandsvorsitzender der GEMA: „Die Entscheidung des Landgerichts Berlin gegen den Shark Club ist ein wegweisender Erfolg für unseren Einsatz zum Schutz des geistigen Eigentums und der Wahrnehmung der musikalischen Urheberrechte durch die GEMA. Es kann nicht sein, dass eine Diskothek, deren Attraktion und Geschäftsbetrieb maßgeblich durch den Einsatz von Musik definiert wird, diese intensive Musiknutzung ohne Erlaubnis und Vergütung der Urheber durchführt. Deshalb hat die erfolgreiche Unterlassungsklage gegen den Betreiber des Shark Clubs für die GEMA Modellcharakter. Bestärkt durch diesen Beschluss wird die GEMA der korrekten Lizenzierung der Diskotheken verstärkt nachgehen und konsequent die Unterlassung der öffentlichen Musikwiedergabe in säumigen Betrieben beantragen.“
Die GEMA setzt sich seit 100 Jahren erfolgreich für die Wahrnehmung der Urheberrechte ein. Im Jahr 1903 gründete Richard Strauss mit Komponistenkollegen in Berlin die erste Verwertungsgesellschaft Deutschlands und leitete damit die rechtliche und wirtschaftliche Existenzsicherung aller Musikautoren ein. Im wirtschaftlichen Verein GEMA sind heute 60.000 Komponisten, Textdichter und Musikverleger zusammengeschlossen. Die GEMA gilt als eine der bedeutendsten Verwertungsgesellschaften der Welt.


