Nachdem der Justizausschuss des US-Parlaments den umstrittenen Gesetzesentwurf zur Überarbeitung an das Copyright Office übergeben hatte, liegt nun eine entschärfte Variante des Inducement Acts vor. Mary Beth Peters hat in ihrer Funktion als Register of Copyrights inzwischen eine Empfehlung an die Gesetzgeber abgeliefert, nachdem sie die Positionen der opponierenden Interessengruppen gehört hatte. Laut eines Berichts des „Hollywood Reporter“ sieht diese Empfehlung vor, dass Technologie nicht pauschal für begangene Urheberrechtsverletzungen verantwortlich gemacht werden soll. Zwar bestätigt Peters, dass P2P-Netze prinzipiell zur Piraterie verleiten. Aber wer Produkte anbietet, die zur ausschließlich privaten Vervielfältigung dienen, soll sich auch künftig nicht strafbar machen. Damit sollen die Bedenken der Unterhaltungselektronikvertreter ausgeräumt werden. Strafbar soll vielmehr sein, wenn Unternehmen ihren Umsatz mit der Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material bestreiten, oder diese Verbreitung als Lockvogelangebot für andere Produkte nutzen. Unklar ist, ob die Kritik an der geplanten Verschärfung des US-Urheberrechts verstummt.
Entschärfter Inducement Act nimmt Gestalt an
Nachdem der Justizausschuss des US-Parlaments den umstrittenen Gesetzesentwurf zur Überarbeitung an das Copyright Office übergeben hatte, liegt nun eine entschärfte Variante des Inducement Acts vor. Unklar ist, ob damit die Kritik an der geplanten Verschärfung des US-Urheberrechts verstummt.


