Musik

DMV Jahrestagung: Berichte der Fachgruppen

musikwoche.de dokumentiert an dieser Stelle die Ergebnisse/Diskussionen der Jahrestagung des Deutschen Musikverleger-Verbands (DMV) Mitte Juni. Die einzelnen Berichte wurden vom DMV verfasst.

Nutzungsrechte: Sind Handy-Melodien Bearbeitungen?

Der Vorsitzende des Ausschusses für Nutzungsrechte, Peter F. Schulz, berichtete von dem Aufsehen erregenden Urteil des Landgerichts Hamburg zu den Handy-Klingeltönen.

Schulz warnte davor, dieses Urteil als abschließend zu betrachten. Es könne unterschiedlich bewertet werden. Ggf. stehe einer Wahrnehmung durch die GEMA entgegen, dass die aktuellen GEMA-Berechtigungsverträge in Anwendung der Zweckübertragungstheorie die GEMA nicht ermächtigen, die Rechte zur Lizenzierung von Musik für Handy-Melodien zu regeln. Diese Sicht sei aber nicht zwingend.

Es sei verwunderlich, dass im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens die Richter ohne Einholung von Sachverständigengutachten in der Lage waren, die streitgegenständliche Handy-Melodie als Bearbeitung des Originalwerkes anzusehen, womit ebenfalls eine GEMA-Zuständigkeit zu verneinen war. Schließlich sei zweifelhaft, ob eine Kürzung, die Reduzierung auf den Refrain, von vornherein als Bearbeitung anzusehen sei, wenn es in der Natur der Nutzung läge, dass nur Ausschnitte des gesamten Musikwerkes Verwendung finden. Im Ergebnis müsse abgewartet werden, wie nach Beitritt der GEMA zu diesem Rechtsstreit in der Hauptsache entschieden werde. Dennoch empfahl Peter F. Schulz den Musikverlagen dringend, Vorkehrungen dagegen zu treffen, dass aufgrund ungeklärter Rechtesituation Geld verloren geht. Die nächsten zwei bis drei Jahre könnten für diese Auswertungsart entscheidend sein, so dass keine Zeit verloren werden dürfe. Anzustreben sei ein Zustand, bei dem die GEMA die mechanischen Rechte wahrnehme und die Musikverlage über das Bearbeitungsrecht eine individuelle wirtschaftliche Bewertung vornehmen und über diese Schiene sich vorbehalten können, ob das betreffende Werk überhaupt für derartige Zwecke lizenziert werden solle. Es müsse eine enge Abstimmung mit der GEMA stattfinden. Peter F. Schulz berichtete danach über den Stand der gesamten Vertragsverhandlungen zum Thema Musikvideoclips und Konzertmitschnitte zwischen GEMA und Musikverlagen einerseits und der IFPI andererseits. Eine einheitliche Lizenzierung unter Einschluss der mechanischen Rechte und des Synchronisationsrechts sei denkbar, sofern die DVD bei der Vergütung der CD gleich gestellt werde, um eine Dumping-Lizenzierung der DVD im Falle einer Substituierung der CD zu verhindern. Ferner müssten die gesonderten Belange der E-Musikverlage berücksichtigt werden. Schulz: „Die Lizenzierung von Konzertmitschnitten in der klassischen Musik muss gesondert von den Rechteinhabern selbst außerhalb der GEMA wahrgenommen werden.“ Eine standardisierte Kollektivlizenzierung wie im Bereich der Musikvideoclips sei hier nicht angezeigt. In diesem Zusammenhang erläuterte Volker Landtag die Widerstände einiger Produktionsfirmen im Bereich der Lizenzierung von Konzertmitschnitten von Werken der E-Musik. „Rechtliche Bedenken erscheinen vorgeschoben. Maßgeblich scheint die wirtschaftliche Anspannung auch in diesem Geschäft zu sein“, so Landtag. Peter F. Schulz wiederholte die Prämisse bei Online-Lizenzierungen: Auch bei GEMA-Zuständigkeit müsse stets individuell geprüft werden, inwieweit darüber hinausgehende Rechte tangiert seien – beispielsweise der Werkverbindung, der Bearbeitung, der Filmherstellung, Verwendung zu Werbezwecken – so dass bei den Musikverlagen gesondert wegen einer Lizenzierung nachgefragt, verhandelt und gezahlt werden müsse. „Ein hohes Maß an Sensibilität muss bei firmeneigenen Websites gelten. Nach der Rechtsprechung ist auch Eigenwerbung als Werbung zu verstehen, so dass die Musikverlage im Zusammenhang mit einer solchen Verwendung mitentscheiden und mitkassieren“, so Schulz. Hans Mai gab einen Einblick in die Entwicklungen und Tendenzen der Werbelizenzierung von Musik für das Jahr 2001. Zu beobachten sei eine weitere Differenzierung der Werbeplätze und ihrer Bewertung, insbesondere im Falle von außerordentlichen Events wie Formel 1 und sonstige exponierte Sportereignisse. „Insgesamt ist ein leichter Zuwachs zu verzeichnen“, so Mai. Norbert Hauptfleisch referierte über Werbung im Internet. Nach wie vor seien Abschlüsse im Musiklizenzbereich rar. In der Regel würden von Agenturen aus Imagegründen Kino- und Fernsehkampagnen im Netz präsentiert.

Im Bereich der Filmmusik wurden die Erfahrungsregeln im internationalen Bereich überarbeitet. Liane Jessen schilderte die Sorgen und Nöte bei den nationalen Filmproduktionen die nur über schmale Budgets verfügten. „Auch dem tragen die überarbeiteten Erfahrungsregeln Rechnung“, so Liane Jessen. Volker Landtag berichtete von den Veränderungen im Bereich des Abdruckrechts in der E-Musik.

Musikverlage müssen enger mit den Indies kooperieren

Da auch die fünf großen multinationalen Tonträgerkonzerne weniger systematische A&R-Politik betreiben, sondern viel mehr über Produktmanager nur Trends nutzten, sei es für die Musikverlage dringend notwendig, zusätzlich neue Kooperationspartner zu suchen, um die eigene A&R-Politik nicht zu gefährden. In Zukunft werde der Verband unabhängiger Tonträgerunternehmen (VUT) eine zentrale Rolle spielen.

Das erklärte der Vorsitzende des Fachausschusses für Tonträgerfragen im Deutschen Musikverleger-Verband (DMV), Prof. Michael Karnstedt. Er verwies darauf, dass sich der Tonträgermarkt durch die mangelnde Programmpolitik in einer Krise befinde. So verlor der Tonträgermarkt in Deutschland deutlich an Substanz, während England und Frankreich noch schmale Zuwächse verzeichneten. Ein Grund sei die mangelnde Attraktivität der Produkte als Folge einer verfehlten A&R-Politik. Karnstedt kritisierte Bandübernahmeverträge, die Enteignungsverträgen ähnelten und nicht hinnehmbar seien. Es werde höchste Zeit, alternative Kooperationspartner zu suchen, um am Markt überhaupt noch stattfinden zu können. Der Vorsitzende unterstrich vor den Mitgliedern die Wichtigkeit des Aufbaus neuer Künstler. Die letzten Jahre hätten jedoch gezeigt, dass die Nachwuchspflege nicht im erforderlichen Umfang von der Industrie geleistet werden könne. Darüber hinaus gebe es eine Verschiebung von Katalogen, um geplante Mergers durchsetzen zu können. Karnstedt: „Hinzu kommt, dass oftmals die Majors in erster Linie nur ihr eigenes Repertoire verwerten und nur an der Übertragung von weltweiten Rechten interessiert sind.“ Er berichtete, dass immer mehr Verlage dazu übergehen, die Abrechnung der Tonträgerfirmen nachträglich überprüfen zu lassen. Im Ausland seien derartige Audits branchenüblich.

Bei der Auswahl der Prüfer, bei denen es sich um Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte handele, sollte nach Meinung von Karnstedt sorgfältiger vorgegangen werden. Es sei wichtig, klare vertragliche Regelungen abzuschließen, die sowohl den Umfang als auch das Verhältnis zwischen Aufwand und Erfolg festlegten. Karnstedt: „Zudem muss vorab geklärt werden, in welcher Beziehung der Prüfer zu der zu prüfenden Firma steht, um ein neutrales und objektives Prüfungsergebnis sicherzustellen.“ Im Tonträgerausschuss seien einzelne Fälle bekannt geworden, bei denen dies nicht der Fall gewesen sei und dies dazu führte, dass Abrechnungsfehler nicht aufgedeckt werden konnten. Im Tonträgerausschuss berichtete der VUT-Geschäftsführer, Thorsten Weßel, über mögliche Kooperationsmöglichkeiten mit den Musikverlegern. Er sah sehr gute Chancen, um als nicht konzerngebundene Tonträgerfirmen mit den Verlagen zusammenzuarbeiten. Mittlerweile ist Weßel bei VUT ausgeschieden und zu einem Major gewechselt. Er ist Financial Controller bei Universal Classics, Jazz & Family Entertainment. Hartmut Ganser sah als Geschäftsführer des Tonträgerunternehmens Ganser & Hanke Kooperationsmöglichkeiten, um neue Acts in den Charts zu breaken. Durch die Konzentration auf dem deutschen Tonträgermarkt von fünf Majors und 10 großen Handelsketten, die 80 Prozent des Umsatzes machten, könne man als kleinere Firma wieder viel besser im Markt agieren und habe auch Einfluss auf die Charts. Das hätten die Projekte von Ganser & Hanke gezeigt, wie z.B. Stenkelfeld in Kooperation mit Radio Schleswig-Holstein. Kleine Firmen könnten ein wesentlich besseres A&R-Management betreiben als die Majors und auch viel schneller reagieren. Während die Majors mit großen Summen in die Kommunikation investierten, könnten die kleinen Firmen in Zusammenarbeit mit den Hörfunksendern auch eine große Öffentlichkeit für ihre Produkte herstellen. Hier ergeben sich auch interessante Möglichkeiten in der Zusammenarbeit zwischen Musikverlagen und den unabhängigen Tonträgerunternehmen.

Internet verändert die Rolle der Musikverlage

Über gravierende Veränderungen auf dem Musikmarkt durch das Internet sprach der Vorsitzende des U-Ausschusses, Joachim Neubauer. „Waren Kunden und Käufer über Jahrzehnte hinweg auf die saisonalen Angebote der Musikindustrie und Medien angewiesen, so haben sich die Gewichte spätestens mit dem Aufkommen des Internets gravierend verschoben. An die Stelle des Verkäufermarktes ist längst der Käufermarkt getreten.“

Das Internet habe den Kunden zum König im Netz und auf dem virtuellen Musikmarkt gemacht. Der User bestimme, wann er welche Musik in welcher Form und Größe haben möchte, ungeachtet der klassischen Vertriebsformen. Darum müsse man jetzt eine gemeinsame globale Vermarktungsplattform aller Labels schaffen. Als ungelöste Probleme bezeichnete Neubauer den Schutz der Urheberrechte und das Digital Rights Management, sowie die angemessene Entlohnung der Künstler für die Bereitstellung ihres geistigen Eigentums im Internet. Die phonographische Wirtschaft, die Verwertungsgesellschaften und die Musikverlage seien jedoch nicht untätig gewesen, um den Schutz des Urheberrechts und die Vergütung von Leistungen zu sichern. Die Rolle der Verlage werde sich verändern, um die Existenz zu sichern. „War in der Vergangenheit die Herstellung der Noten ein wichtiger Aspekt, so muss zukünftig vor allem Promotion, das Schaffen von Kontakten im In- und Ausland, das Akquirieren von Aufführungsmöglichkeiten und der attraktive Auftritt im Internet vorrangig sein.“ Neue Wege wie etwa „publishing on demand“ oder auch Downloads seien dabei denkbare Optionen, sagte Neubauer. Musiker, Label, Verlage und Independent Companies hätten aber jetzt erstmals die kostengünstige Möglichkeit, sich und ihre Produkte einer großen, weltweiten Öffentlichkeit vorzustellen. Das Internet als globale Promotion- und Marketingplattform werde auf Dauer immer wichtiger. Es werde schon bald dazu führen, dass Künstler ihre Verträge splitten wollten. Für Herstellung und Vertrieb im traditionellen Sinn seien beispielsweise weiterhin die Majors zuständig, während Promotion und Marketing Zug um Zug ins Internet, auf die jeweilig eigene Homepage, verlagert und damit dem Einflussbereich der Firmen entzogen würden. Nach Meinung von Neubauer steckt eine Säule des klassischen Musikgeschäfts, der Handel, in einer Phase der Umorientierung und Neubesinnung auf die eigenen Stärken. „Das ist auch dringend geboten. Denn mit der vielbeschworenen Angebotsbreite und -tiefe ist es nicht weit her, von der ebenso viel beschworenen Beratungs- und Service-Hoheit ganz zu schweigen.“ Auch hier werde das Sortiment immer mehr auf Genres zugeschnitten, die sich sehr schnell ab- bzw. umsetzen ließen. Die vorrangig betriebswirtschaftliche Konzentration auf die optimale Stellflächenauslastung und Umschlagfrequenzen habe leider eine stetige Verengung des gesamten musikalischen Spektrums zur Folge. Als Beispiel nannte Neubauer den deutschsprachigen Schlager. Wie solle eine solche Musikrichtung wachsen, wenn potentielle Käufer die CDs ihrer Stars in vielen Läden nicht finden können. Diese Fehlentwicklung habe der Handel nicht allein zu verantworten. Auslöser sei auch die Vertriebspolitik vieler Tonträgerfirmen, die diese Produkte von der Stückzahl her nicht mehr in die Planungen einbeziehe. Die Versorgung des Handels mit Schlagerprodukten geschehe, wenn überhaupt nur sehr schleppend, oder auf Bestellung meist auch zu spät. Neubauer: „Andererseits graben sich Industrie und Handel das eigene Grab, wenn wie im jüngsten Fall der amerikanischen Gruppe R.E.M deren aktuelles Album ‚Revelation‘ in der Münchner Fußgängerzone, also in so genannter A-Lage, von WOM für 29,95 DM und 500 Meter Luftlinie nördlich von Saturn Hansa das absolut identische Produkt für 21,95 DM und bei Media Markt gar für 20,95 DM angeboten wird.“ Diese Art von „loss leader“-Politik, die von der Industrie indirekt, über so genannte Werbe-Kosten-Zuschüsse, quasi auch noch subventioniert wird, sei nur ein weiterer Sargnagel. Harte Kritik äußerte Neubauer an den Hörfunksendern. „Hits, egal aus welcher Ecke, werden nicht mehr gemacht, sondern nur noch gespielt.“ Das geschehe konsequent nach den wöchentlichen Charts und telefonischen Stichproben unter Hörern, die jedem Sender gleichzeitig das Futter für seine werbewirksamen Marktdaten und -forschung lieferten. Darunter leide vor allem der heimische Nachwuchs, aber auch etablierte Künstler, die mit Ausnahme deutschsprachigen Raps und HipHops, kaum noch die Chance hätten, ihre Musik einem größeren Publikum vorzustellen. Auch die Musikkanäle VIVA und MTV orientierten sich bis auf wenige Alibi-Programmfenster in ihren Angeboten hauptsächlich an den Charts.

GEMA-Ausschuss: Mit sieben Schwerpunktthemen in die kommenden Monate

Sechs Stunden diskutierten die Verleger über Probleme und Forderungen, die die Verwertungsgesellschaften betreffen. Es ging auch um PRO.

Wie der Vorsitzende, Karl-Heinz Klempnow, berichtete, gehe es um die Neuordnung, Abrechnung und Wertung der E-Musik, die Werbemusik im Fernsehen, den Verteilungsplan für Online-Nutzung, die Programmerfassung bei der U-Musik, Auslandsabrechnungen und die Verteilung ausländischer Verwertungsgesellschaften sowie die Tarife von Phono und Internet. Karl-Heinz Klempnow zeigte sich in einer sechsstündigen Sitzung seines Ausschusses sehr zufrieden mit der wirtschaftlichen Entwicklung der GEMA. Die Erträge lagen im letzten Jahr im Vergleich zu 1999 insgesamt um 3,5 Prozent über dem Vorjahresaufkommen. Obwohl die Einnahmen der Industrie wiederum um 0,2 Prozent gesunken seien, könne man nach wie vor von einer Konsolidierung auf einem hohen Niveau sprechen, sagte Klempnow. Die Erhöhung der Aufwendungen beruhe im wesentlichen auf den Kosten der Umgestaltung der Datenverarbeitung. Im GEMA-Ausschuss ging es u.a. um die Internet-Online-Tarife, aber auch um die Verhandlungen von BIEM mit der IFPI für einen neuen Tarif bei den Tonträgern. Zur Zeit, so Klempnow, sei die Vergütungshöhe zwischen BIEM und IFPI strittig und aller Wahrscheinlichkeit nach werde noch ein Vergütungsstreit in Deutschland ausgetragen. Im GEMA-Ausschuss beschäftigte man sich auch mit dem PRO-Verfahren. Klempnow erklärte, dass die Änderungen im PRO-Verfahren deutliche Verbesserungen und eine größere Gerechtigkeit gebracht haben. Das sei auch bei der Mehrheit der GEMA-Mitglieder außer Zweifel. Scharfe Worte fand DMV-Präsident Dr. Peter Hanser-Strecker in der GEMA-Sitzung. Reformen des Verteilungsplans hätten oftmals die „Dynamik einer Tropfsteinhöhle“. Die GEMA basiere auf dem Solidaritätsprinzip, welches nur so lange funktionieren könne, wie sich alle Mitglieder daran hielten. So gebe es eine Reihe von Beispielen, bei denen selbstveranstaltete Konzerte mit einem Inkasso von wenig über 100,- DM mit dem bis zu 44-fachen aus dem GEMA-Solidartopf honoriert würden. Diesen Missständen müsse nun endlich ein Riegel vorgeschoben werden und verweist in diesem Zusammenhang auf den von einigen E-Verlagen initiierten Antrag zum GEMA-Verteilungsplan. Günter Ilgner unterstützte die Forderungen von Peter Hanser-Strecker und verwies darauf, dass es Verleger gebe, die Titel ihres Hauses von Straßenmusikanten gegen Zahlung von DM 20,- spielen ließen. Sie meldeten diese Aufführungen an die GEMA und kassierten dann sechsstellige Beträge. Diese Schröpferei der GEMA müsse gestoppt werden.

Mit dem Editionspreis will der DMV ein breites Publikum ansprechen

Nach dem bundesweiten Medienecho auf die DMV- Auszeichnung „Bestes Konzertprogramm“ will der E-Ausschuss des Deutschen Musikverleger-Verbandes (DMV) in den kommenden Monaten auch den Deutschen Musikeditions-Preis so ausstatten, dass er ebenfalls eine große Resonanz in der breiten Öffentlichkeit findet. Das berichtete in der Sitzung des Fachausschusses für Ernste Musik der Vorsitzende Dr. Martin Bente. Man müsse nicht nur einen attraktiven Rahmen finden, sondern auch die Urkunde überarbeiten und für eine ansprechende Ausstellung der ausgezeichneten Werke sorgen. DMV-Präsident Dr. Peter Hanser-Strecker regte an, für die Verleihung ein breites Publikum anzusprechen. Dazu sollte auch das Internet genutzt werden, um die großen editorischen Leistungen der Verlage vorzustellen. Karl Rarichs schlug vor, die Preisverleihung für den Deutschen Musikeditions-Preis mit einem großen Konzert oder einer anderen repräsentativen Veranstaltung zu verbinden. Auch ein ständiger Wechsel der Verleihungs-Städte erhöhe das Interesse und die Publicity. Außerdem sollte es auch eine Präsentation der ausgezeichneten Exponate auf der jährlichen DMV-Tagung geben. Erste Gespräche, die er geführt habe, so Rarichs, hätten ein positives Echo gefunden. Ein ebenso großes Interesse will der Deutsche Musikverleger-Verband in Zusammenarbeit mit anderen Musikverbänden bei der Popularisierung des aktiven Musizierens erreichen. DMV-Präsident Dr. Peter Hanser-Strecker lobte die Initiative des DVMV „Intelligent mit Musik“. Er verwies darauf, dass bereits der VVMD mit seiner Kampagne „Let’s Make Music“ große Erfolge feierte. Aber in Zukunft käme es darauf an, einen großen Etat zur Verfügung zu stellen, um z.B. gegen Aktionen des Landes Hessen zu protestieren, wo der Musikunterricht als Leistungsfach abgeschafft werden solle. Die Verlage müssten protestieren und diese Streichung nicht einfach hinnehmen. Hanser-Strecker: „Ich wünsche mir einen Tag der Musik als einen Tag voller Musik.“ Es seien noch erhebliche Initiativen notwendig, um sich hier erfolgreich durchsetzen zu können. Eine lange Diskussion löste der Antrag der E-Verleger an die GEMA zur Anpassung des Verwertungsverfahrens vornehmlich im Bereich der Chormusik aus. Man fordert eine Beseitigung des Missverhältnisses von Inkasso und Ausschüttung. Zunächst nahmen die Mitglieder zur Kenntnis, dass entgegen ursprünglich anders lautender Mitteilung die Zuständigkeit des Wertungsverfahrens für die E-Musikverlage bis auf weiteres beim Aufsichtsrat der GEMA bleiben soll. Anträge an Aufsichtsrat und Mitgliederversammlung der GEMA, die diesem ursprünglich geplanten Übergang Rechnung tragen sollten, wurden rechtzeitig zurückgezogen. Aber die E-Verleger halten es trotzdem für erforderlich, innerhalb des Wertungsverfahrens wie auch des Verteilungsplans Änderungen und Verbesserungen vorzunehmen. Insbesondere stieß auf eine große Resonanz ein Papier von Dr. Peter Hanser-Strecker, der eine Änderung des Verteilungsplans forderte. Dieser Entwurf soll, so wurde in der Mitgliederversammlung bekannt, den bekannten Missbräuchen sowie den damit verbundenen Notwendigkeiten einer Deckelung auch bei den Verlagen Rechnung tragen und damit auch einer Stärkung des Solidaritätsprinzips dienen. Nach Auffassung vieler Mitglieder ist dieses Papier ein wichtiger Denkanstoß für eine gerechtere Verwaltung der Ausschüttung. Ein bereits früher gestellter Antrag an den Aufsichtsrat der GEMA, auch bei den E-Wertungen wie in den anderen Kurien das Auslandsaufkommen künftig zu berücksichtigen, soll aufrecht erhalten werden, hieß es in der Mitglieder- versammlung.

Musikmesse muss wieder mehr Händler nach Frankfurt bringen

Diese Forderung formulierte der Fachausschuss für Wirtschafts- und Sozialfragen in Osnabrück.

Schon in diesem Jahr wurden weniger Händler in Frankfurt gezählt als in der Vergangenheit. Die Vorsitzende des Ausschusses, Dagmar Sikorski, begrüßte zwar, dass die Messeleitung versuche, mit ihrem Programm mehr Endverbraucher auf die Messe zu ziehen, doch existenziell sei es für das Verlags-Interesse, mehr Händler an die Stände zu bringen. „Hier ist die Messeleitung in der Verantwortung“, sagte sie. Detlef Kessler berichtete über Gespräche mit der Messe, wonach die Musikverleger im nächsten Jahr in der Halle 3.1 ein neues Areal haben, um ihre Veröffentlichungen vorzustellen. Er bezeichnete die neue Halle als optimalen Platz, der durch eine große Glaskuppel noch an Attraktivität gewinnen werde. Dagmar Sikorski forderte, dass die Verlage nicht nur bei der Standeinteilung mitbestimmen können, sondern dass die in der Vergangenheit diskutierten Anregungen, wie eine Aktionsbühne, auch in diese Konzeption mit einbezogen werden. Geplant sei auch ein Gemeinschaftsstand für kleinere Verlage. Nach den Worten von Dagmar Sikorski beteiligen sich 17 Verlage an der Tokyo Music Fair vom 18. bis 21. Oktober. Auf einem gemeinsamen Areal habe man durch die Integration in die Tokyo Music Fair die Chance, eine noch größere Zahl von Musikfreunden zu erreichen. An dem Rahmenprogramm für die deutschen Verlage werde noch gearbeitet. Von einer harmonischen Zusammenarbeit mit dem Gesamtverband Deutscher Musikfachgeschäfte (GDM) sprach die Vorsitzende, als es um die Auswertung der GDM-Jahresversammlung in Königswinter ging. Frau Sikorski begrüßte sodann unter dem Beifall der Mitglieder GDM-Präsident Georg Kern. Als positives Signal verstehe man die Gründung des Forums Aktiver Musikalienhändler (FAM) mit dem Vorsitzenden Helge Petroll. Es gebe bereits erste Aktivitäten, wie eine gemeinsame Tragetasche und eine Internet-Homepage, wo man sehen könne, welche Geschäfte sich an diesem Forum beteiligen. Im Fachausschuss für Wirtschafts- und Sozialfragen war man sich einig, die Aktivitäten dieser Musikalienhändler zu fördern. Dagmar Sikorski bot an, dass die aktiven Musikalienhändler als Gast der Verlage einen Einblick in die tägliche Arbeit der Unternehmen bekommen, um so das Verständnis für die besonderen Verlagsprobleme zu wecken. Sie berichtete, dass es im Handel eine verstärkte Sorge darüber gebe, dass die Verlage mit ihren Auftritten im Internet die Lieferungen am Fachhandel vorbei organisierten. Dies dürfe nicht passieren, weil es wichtig sei, eine Vertrauensbasis zum Handel zu erhalten, um so gemeinsam im Markt erfolgreich zu sein. Unzufrieden zeigte sich Rolf Reisinger mit den Fortschritten bei dem elektronischen Bestellwesen. Man müsse endlich dazu kommen, dass bei den elektronischen Bestellungen ein einheitlicher Datensatz verwendet werde. Hier gebe es viele Diskussionen und auch einige positive Ansätze. Aber der richtige Fortschritt fehle. GDM-Präsident Georg Kern als Gast des Ausschusses versicherte, dass das Bestellen kein Problem sei. Vielmehr müsse der Datenpool für alle offen sein, damit Händler die Daten überspielen könnten. DMV-Geschäftsführer Dr. Heinz Stroh berichtete, der DMV arbeite zusammen mit dem Börsenverein an der Vorlage eines Preisbindungsgesetzes. Durch ein solches Gesetz erhielten die Verlage endlich Rechtssicherheit. Man wolle sich bei dem Entwurf an dem österreichischen Gesetz orientieren. Nach seiner Meinung werde die EU-Kommission auch in Zukunft den deutschen Markt nicht in Ruhe lassen. Joachim Großpersky appellierte an die Mitglieder, sich verstärkt für die Popularisierung des Musizierens einzusetzen. Das sei auch Teil des Branchenmarketings mit Themen wie „Aktives Musizieren“ und „Intelligent mit Musik“ nach den Untersuchungen von Professor Bastian. Nach seiner Meinung sei politische Lobbyarbeit zwar wichtig, aber zuerst müsse man es in Koordination mit allen verfügbaren Musikverbänden schaffen, dass in der breiten Öffentlichkeit das eigene Musizieren wieder beliebter werde. Das Musizieren stehe aber in einem harten Wettbewerb mit anderen Freizeitangeboten, wie Breitensport, Computer und vielen anderen Dingen. Darum gelte es, mit einer Musizierkampagne auch für die Verlage einen neuen Markt zu schaffen. Das sei dringend notwendig, weil der demographische Trend gegen die Umsatzerwartungen der Verlage laufe. Es sei dringend erforderlich, dass in den Verlagen eine rege Diskussion zur Musizierkampagne beginne. Als ersten Schritt regte Großpersky eine DMV-Arbeitsgruppe an, die die nächsten Aktionen plant und auch dafür sorgen müsse, ein Budget zusammen zu bekommen, damit man die Öffentlichkeit erreiche. DMV-Präsident Dr. Peter Hanser-Strecker unterstrich noch einmal dieses Anliegen und rief den Teilnehmen zu: „Wir müssen kämpfen, weil die Wartelisten für die Musikschulen mittlerweile so groß sind, dass man in Deutschland von einem kulturellen Notstand sprechen kann. Wir müssen aufwachen und die anderen aufwecken.“ Auf einen Missstand wies Dagmar Sikorski hin. Schulbuchverlage nutzten den Paragraphen 46 des Urheberrechtsgesetzes, bekannt als Schulbuchparagraph, um scheinbar quer durch das Pop- und Rockangebot CD-Compilations ohne spezielle Genehmigungen zu veröffentlichen. „Hier müssen die Musikverleger genau prüfen, ob das, was bei den Schulbuchverlagen an CD-Compilations veröffentlicht wird, auch rechtens ist“, so Frau Sikorski. Sabine Kemna berichtete, dass Eurocard und Visacard die Bedingungen für ihre Kunden änderten. Seit dem 1. August können Beträge und Kreditkartendaten nicht mehr telefonisch oder schriftlich autorisiert und verbucht werden, sondern ausschließlich elektronisch. “ Alle Nutzer benötigen dann ein Online-Terminal oder eine Software Payment Lösung, die nicht gratis zu haben sind“, so Sabine Kemna. Alle Betroffenen sollten Kontakt zu der Eurocard und Visacard-Abrechnungsstelle aufnehmen und gegen diese Änderungen ggf. Widerspruch einlegen. Wie Sabine Kemna erklärte, habe der Arbeitskreis kleinerer Verlage im Jahre 2000 einmal getagt. Es ging um Softwarelösungen für kleinere Verlage. Zwei Firmen stellten ihre Programme vor. Grundsätzlich bestehe das Problem, dass es viele kleine Verlage im DMV gibt, die Programme und Arbeitsfelder seien jedoch sehr unterschiedlich, sodass es fast unmöglich sei, gemeinsame Themen zu finden, die auf ein gemeinsames Interesse stoßen. „Es geht hier nicht nur um E und U sondern auch innerhalb dieser beiden Gruppen ist das Spektrum sehr weit gefasst. Alle Interessenten an einer Mitarbeit sollten sich dennoch unbedingt in der Geschäftsstelle bei Dr. Stroh melden“, so Sabine Kemna.

Musikverleger sehen sich vielen Gefahren gegenüber

Der Verband will noch schlagkräftiger werden – Allianzen gesucht Der Deutsche Musikverleger-Verband (DMV) steht drei Jahre vor seinem 175-jährigen Jubiläum vor weit reichenden Veränderungen, weil die Mitgliedsfirmen in einer Zeit des Umbruchs mit Neuen Medien und Veränderungen des Urheberrechtsgesetzes große Herausforderungen zu bewältigen haben. Das erklärte der DMV-Präsident, Dr. Peter Hanser-Strecker, auf der DMV-Mitgliederversammlung in Osnabrück. Bisher verbindliche Bestandteile des Rechts- und Denkbewusstseins des Musikmarktes existierten nicht mehr. So sei z.B. das Territorialitätsprinzip durch die grenzüberschreitende Nutzung der Neuen Medien in Gefahr. Das in Deutschland vorbildliche Urheberrechtsgesetz werde von Nutzern im Ausland missbraucht. Veränderungen bei den Verwertungsgesellschaften seien nur noch eine Frage der Zeit. Diese Konflikte würden oft auf dem Rücken der Urheber ausgetragen. Besonders enttäuschend sei für die Musikverleger, dass die EG-Richtlinien Wettbewerbsgesichtspunkte hochhielten, aber dem Urheberrecht scheinbar keinen sehr hohen Stellenwert mehr einräumten. Eine dramatische Umkehr des Rechtsempfindens sei, dass der Verwerter mittlerweile bestimme, wo und zu welchem Preis er das geschützte Eigentum erwerbe. Außerdem seien technische Entwicklungen so weit fortgeschritten, dass eine Atomisierung des geistigen Eigentums stattfinde. Das alles belaste die Musikverleger. Darum erwarteten sie von ihrem Verband Hilfe und Assistenz bei der Bewältigung von Gefahren wie z.B., dass das Urheberpersönlichkeitsrecht mittlerweile zu einem historischen Erinnerungsposten degradiert werde. Alle diese wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie die Kosten für den Euro und die Krise im Musikfachhandel verschlimmerten die Situation der Verlagsbranche. Der DMV-Präsident forderte, die Verbandsarbeit neu zu überdenken, um den Unternehmen im politischen wie auch im wirtschaftlichen Raum eine größere Aufmerksamkeit zu verschaffen. Sollte der Deutsche Musikverleger-Verband dazu nicht allein in der Lage sein, so müssten Allianzen mit anderen Branchen-Verbänden gesucht werden. Als erste Konsequenz beschloss die Mitgliederversammlung, die Beiträge um 10 Prozent zu erhöhen, um so auch die zwei großen Herausforderungen der kommenden Jahre bewältigen zu können: den Umzug nach Berlin und die Vorbereitungen zum 175-jährigen Bestehen des Deutschen Musikverleger-Verbandes im Jahre 2004. Ehrenpräsident Prof. Dr. Hans W. Sikorski erklärte, dass die Musikverleger dort vor Ort sein müssten, wo ihre Interessen am besten vor der Gesetzgebung vertreten würden. Hier gelte es, die Politiker zu kontakten. Das erfordere erhebliche finanzielle Mittel. Am Schluss ermächtigten die Mitglieder den Vorstand, die Modalitäten des Umzugs nach Berlin verbindlich zu regeln und bei einer Nachschusspflicht die Mitglieder noch einmal zu befragen. Hanser-Strecker unterstrich, dass der Umzug mit den drei anderen Verbänden unter finanziellen Gesichtspunkten noch zu diskutieren sei, und zwar mit dem Gesamtverband Deutscher Musikfachgeschäfte (GDM), mit dem Fachverband Deutsche Klavierindustrie (FDK) und dem Bund Deutscher Klavierbauer (BDK). Verleger Horst Fuchs aus Berlin regte an, dass der Verband aktiv werden müsse, um eine Quote für deutschsprachige Musik nach dem Vorbild der französischen Musikverbände in den Hörfunkprogrammen durchzusetzen. In Frankreich habe die Einführung der Quote nach drei Jahren zu einer Steigerung französisch-sprachiger Musikproduk- tionen um 350 Prozent und zu einer anhaltenden Belebung des Tonträgermarktes geführt. Es sei nicht länger hinzunehmen, dass die deutsche Sprache aus den Musikprogrammen verschwindet, weil unsere Programm-Verantwortlichen ihre Musiksendungen an den Wünschen der Werbung ausrichten lassen. Das von Fuchs erbetene Stimmungsbild ergab eine große Zustimmung der deutschen Musikverleger zur Durchsetzung einer deutschsprachigen Quote.

Urhebervertragsrecht: Musikverleger mobilisieren jetzt alle Bundestagsabgeordneten

Die deutschen Musikverleger kontakten seit Wochen die Bundestagsabgeordneten sowie die Ministerpräsidenten der Länder, um sie auf den Gesetzesentwurf zur Änderung des Urhebervertragsrechts hinzuweisen, der in der vorliegenden Form fatale Folgen für die Musikverlage hätte. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr im deutschen Bundestag verabschiedet werden. Unter den vom Bundesjustizministerium vorgeschlagenen Änderungen des Urhebervertragsrechts befindet sich die Regelung, dass die Autoren nach 30 Jahren den Vertrag kündigen können und damit die Möglichkeit besteht, die Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Autoren auszuhöhlen. Damit ist es den Vertragspartnern der Musikverlage auf einmal möglich, ihre Verträge vorzeitig aufzulösen. Die Vorsitzende des Rechtausschusses des Deutschen Musikverleger-Verbandes (DMV), Gabriele Schulze-Spahr, appellierte an die Mitglieder des DMV, sich massiv in den Bundesländern mit den Bundestagsabgeordneten zusammenzusetzen, um deutlich zu machen, dass die Existenz der Verlage gefährdet sei. „Die kommenden Wochen und Monate werden über unsere Zukunft entscheiden. Die Beschlüsse fallen im Bundeskabinett, im Bundesrat und anschließend im Bundestag. Jeder einzelne Abgeordnete hat eine Stimme für die Zukunft unserer Unternehmen. Darum müssen wir auch jeden Einzelnen aufklären, welche Folgen die Durchsetzung der geplanten Gesetzesänderung für die Verlage hat.“ Frau Schulze-Spahr unterstrich, dass der Deutsche Musikverleger-Verband in langen Diskussionen im Justizministerium und anderen politischen Gremien, aber auch mit Abgeordneten immer wieder eine konstruktive Kritik geübt und Vorschläge gemacht habe, wie das Gesetz fair formuliert werden könne. Die Vorsitzende bezog sich auf eine Erklärung von Bundeskanzler Gerhard Schröder, der versichert hatte, dass er dafür sorgen werde, dass die kleinen Verlage durch das neue Urhebervertragsrecht nicht unfair behandelt werden. Die erste Lesung fand im Bundestag bereits statt. Der Entwurf wurde in den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages überwiesen. Hier hat der Deutsche Musikverleger-Verband noch einmal die Chance, seine Standpunkte deutlich zu machen, um so zu versuchen, die schlimmsten Folgen zu verhindern. Volker Landtag berichtete im Rechtsausschuss über ein Urteil des OLG München zur Haftung von Online-Diensten. Die Klägerin war eine der größten Hersteller von Midi-Files. Das sind Aufzeichnungen von Synthesizer-Instrumentalver- sionen von meist populären Musikwerken. Die Klägerin vertreibt diese von ihr hergestellten Midi-Files auf Disketten, auch übers Internet. Die Musik ist urheberrechtlich geschützt. Die Beklagte war AOL Online. AOL speicherte die Midi-Files der Klägerin auf ihrem zentralen Server. AOL bietet nun ihren Kunden ihren Server für das selbstständige Heraufladen (Uploading) von eigenen Dateien an. Nun können auch andere AOL-Kunden diese Inhalte in den Speicher ihres eigenen Computers herunterladen (Downloading). Hierfür erhält AOL von ihren Kunden Gebühren. Landtag: „Durch diese Loadingvorgänge sind von den AOL-Mitgliedern, also den Kunden, Vervielfältigungsstücke hergestellt worden. Für diese Vervielfältigungsstücke sind dem Rechtsinhaber an den Werken oder Werkteilen keine Gebühren bezahlt worden. Das Gericht hat treffend erkannt, dass damit Verstöße gegen das Urheberrecht vorliegen.“ Der Kernsatz des Urteils: Der Anbieter, also AOL-Online, ist zur Zahlung von Schadenersatz an den Midi-File-Hersteller verpflichtet. Die Begründung: Zwar sind die AOL-Kunden und nicht AOL selbst für die Loading-Vorgänge verantwortlich, aber durch das Bereitstellen der Dateien auf ihrem Server haftet AOL. Landtag: „Das Gericht geht von einem adäquaten Kausalzusammenhang aus. Ohne die AOL-Datei können auch keine anschließenden Urheberrechtsverletzungen der AOL-Kunden begangen werden.“ Auch der AOL-Hinweis an ihre Kunden, dass nur urheberrechtlich nicht geschützte Musik heruntergeladen werden dürfe, habe das OLG nicht überzeugt. Angesichts der Anonymität des Internet genüge dieser bloße Hinweis nicht, die große Masse der AOL-Kunden von Urheberrechtsverletzungen abzuhalten. Heinz Kremer berichtete über das Urteil des OLG Zweibrücken in Sachen Dany Music. Einen Gesamtüberblick über Chancen und Risiken der Rechtsinhaber unter Berücksichtigung der EU-Richtlinie „Urheberrecht in der Informationsgesellschaft“ gab Prof. Dr. Thomas Hoeren von der Universität Münster.

Kann sich Deutschland eine Quote für Musik leisten?

Unter der Leitung seines Vorsitzenden Jens-Markus Wegener beschäftigte sich der Fachausschuss für Hörfunk- und Fernsehfragen im U-Teil mit dem Erfolg der Quotenregelung im französischen Hörfunk sowie den Möglichkeiten einer größeren Vielfalt der deutschen Hörfunkprogramme.

Wegener gab zu bedenken, dass man bei allen Diskussionen über die Quotenregelung für deutschsprachige Musik die deutsche Geschichte nicht außer Acht lassen dürfe. Quotenregelungen machten im Ausland den Eindruck einer Bevormundung, was nicht gerade für die Liberalität des deutschen Musikmarktes sprechen würde.

Das deutsche Repertoire ist nach Meinung von Wegener in den Tonträgerverkäufen gut repräsentiert. Sie nehmen einen Anteil von über 40 Prozent in den deutschen Charts ein. Außerdem werde auch im Hörfunk das deutsche Repertoire gespielt. Es gebe aber erhebliche Schwierigkeiten mit deutschsprachigen Schlagern und der Volksmusik. Dagegen hätten junge deutsche Interpreten wie Ayman, Xavier Naidoo oder Fettes Brot mit ihrer Musik kaum Schwierigkeiten, in den Programmen stattzufinden.

Wegener begrüßte die Diskussion im Deutschen Musikverleger-Verband über dieses Thema. Er hatte zwei Referenten zu den Themen eingeladen. Über die Quotenregelung zur Sicherung französischen Liedguts im Hörfunk sprach die Diplomvolkswirtin Erika Jahn. Als wichtige gesetzliche Regelungen der Quotenregelung, die seit dem 1. Januar 1996 in Frankreich umgesetzt wurden, sind: – Mindestens 40 Prozent des Musikprogrammes müssen auf französischsprachige Interpreten entfallen und davon 50 Prozent auf französischsprachige Nachwuchskünstler. – Der festgelegte Zeitraum ist von 6:30 Uhr bis 22:30 Uhr. – Die Anforderungen gelten sowohl für private kommerzielle Radioveranstalter sowie für die staatlichen Rundfunksender. Ausnahmen sind Kirchenradios und reine Informationssender. – Weiterhin wurde der Powerplaytrend verboten. Verstöße werden mit Maßnahmen bis hin zum Sendelizenzentzug verfolgt. Als Ergebnis der Quotenregelung zugunsten französischsprachiger Künstler nannte Erika Jahn: – Der Anstieg der Airplays führte zu einer Steigerung der Anzahl veröffentlichter Singles und LP’s um 300 Prozent. – Die Produktion- und Promotioninvestitionen der Tonträgerunternehmen stiegen um mehr als das Vierfache. Somit gab es einen entsprechenden Anstieg der Tonträgerumsätze.

„Offensichtlich haben die Konsumenten, angeregt durch den erhöhten Anteil an französischsprachiger Musik in den Radios, ihre Nachfrage nach diesen Tonträgern durch ein gesteigertes Kaufverhalten bestätigt“, sagte die Referentin. Des weiteren konnten die kleinen Tonträgerfirmen und -vertriebe ihren Marktanteil um 21 Prozent steigern, während der Marktanteil der fünf Majors um durchschnittlich 6 Prozent zurück ging.

„Das Bemühen, die französische Musikkultur zu schützen, hat auch positive Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Interessen der beteiligten Wirtschaftssubjekte in der Musikbranche gehabt“, sagte Erika Jahn. Der EuGH hat die Quotenregelung durch ein Gerichtsurteil bereits bestätigt. Voraussetzung ist, dass sich die Quote auf die jeweilige Landessprache beziehe und nicht auf nationale Produktionen. Dirk Martens, Geschäftsführer von House of Research, berichtete über die Radioformate in Deutschland. Es gebe in Deutschland zwar seit der Einführung des Privatfunks 260 Radiostationen, doch immer noch lasse die Vielfalt der Musikprogramme stark zu wünschen übrig. Das Mainstream-Format AC (adult contemporary) mit den Hits der 80er und 90er von Tina Turner, Phil Collins und Co. habe einen Marktanteil von 80 Prozent. Andere Richtungen wie Jazz, Klassik, Jugendformate führten hingegen ein Schattendasein, oft sogar an der Rentabilitätsschwelle. Dass das nicht so sein müsse, zeige ein Blick in die USA. Dort sei zwar das AC-Format auch das beliebteste, habe dort jedoch nur einen Marktanteil von ca. 14 Prozent.

Der Rest verteile sich auf eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Genres wie Country, News/Talk, Urban, Rock und Latin Music. Der Grund liege nicht nur in einem anderen Nutzungsverhalten der ethnisch vielfältigeren Bevölkerung, sondern vor allem auch an der mit über 13.000 Stationen viel größeren Anzahl Radiosender. Berücksichtige man die größere Bevölkerung der USA von 270 Millionen seien dies immerhin noch 15 mal mehr Sender als in Deutschland mit 82 Mio. Einwohnern. Martens: „Die Gründe für die unterschiedlichen Senderdichten in den USA und in Deutschland liegen zum einen daran, dass mit der in den USA viel beliebteren Mittelwelle mehr Frequenzen zur Verfügung stehen. Andererseits werden die in Deutschland verfügbaren Frequenzen durch die zuständigen Landesmedienanstalten bewusst knapp gehalten. Sie stehen für neue private Programminitiativen kaum zur Verfügung.“ Als Begründung wird die wirtschaftliche Tragfähigkeit angezweifelt.

Das sehen nach Meinung des Chefs von House of Research die deutschen Top-Mediaentscheider aus nationalen Agenturen und werbungtreibenden Firmen anders. Wie aus einer Studie des Musik- und Medienforschungsinstituts House Of Research in Kooperation mit der Medienberatung Media Sales Management im Herbst letzten Jahres hervorgeht, halten Dreiviertel der Entscheider die bestehende deutsche Formatlandschaft für nicht ausreichend und wünschen sich eine größere Vielfalt, um Spots zielgenauer platzieren zu können.

Neben jungen Formaten sind auch News- und Talk-Formate gefragt. Allerdings werden Angebote erwartet, die möglichst national vertreten sind, was sich über Werbeverbünde von Sendern gleicher Gattung erreichen ließe. Martens: „Für die deutsche Musikindustrie heißt es also, warten auf einen deregulierten Hörfunkmarkt, oder aber den Radiosendern die Songs liefern, die in ihr Format passen: durch Music-Research auf Massenattraktivität abgesichert.“